Personalausweis Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Bei Ablauf der Gültigkeit einen neuen Personalausweis beantragen

    Wenn Ihr Personalausweis abläuft, müssen Sie einen neuen beantragen, sofern Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.

    Beschreibung

    Hinweise für Jüchen

     Der neue sogenannte elektronische Personalausweis ermöglicht folgende wesentliche Funktionen:

    • die hoheitliche Ausweisfunktion wird - wie beim elektronischen Reisepass - um biometrische Daten des Gesichts und um Daten zweier Fingerabdrücke erweitert
    • zusätzlich besteht die Möglichkeit sich durch den elektronischen Identitätsnachweis online auszuweisen

    Durch diese sogenannte elektronische Ausweisfunktion (eID-Funktion) können Sie sich durch eine verbindliche elektronische Übermittlung von Identitätsmerkmalen (ohne biometrische Daten) im Internet oder an Automaten sicher und eindeutig anmelden und Ihre Identität belegen. Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, eine Funktion für die qualifizierte elektronische Signatur gemäß Signaturgesetz auf den Personalausweis aufzubringen und ihn so im elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen. Das Logo welches auf der Rückseite des Ausweises aufgebracht ist, kennzeichnet Internetanwendungen, Automaten und Lesegeräte, die mit dem neuen Ausweis genutzt werden können.

    Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn sie der Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nachkommen und der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegen oder der überwiegende Aufenthalt in Deutschland ist. Unter 16 Jahren kann ein Ausweis nur mit deaktivierter eID-Funktion beantragt werden.

    Für Personen unter 24 Jahren gilt der neue Personalausweis sechs Jahre, bei über 24-jährigen ist er zehn Jahre gültig, der vorläufige Ausweis hat eine Gültigkeit von max. drei Monaten.

    Der Personalausweis wird nur auf persönlichen Antrag bei der Stadt ausgestellt, bei welcher Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind. Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Dies dauert circa zwei bis drei Wochen. Bitte denken Sie gerade in der Urlaubszeit daran, Ihren Personalausweis rechtzeitig zu beantragen. Der vorläufige Personalausweis dient weiterhin dazu, die Zeit bis zur Ausstellung des Personalausweises zu überbrücken.

    Personalausweise für Kinder unter 16 Jahren können nur in Anwesenheit eines Elternteiles beantragt werden.

    Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, buchen Sie bitte vorab online einen Termin. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ea0d00bdfc154a962b849193e2e50dec

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02165 915-3233

    E-Mail: buergerbuero@juechen.de

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Jüchen

    Unterlagen zur Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahre:

    • Geburtsurkunde des Kindes 
    • 1 biometriefähiges Passbild
    • Einverständniserklärung des Elternteiles, welches bei der Beantragung nicht mit vorspricht, sowie dessen Ausweis/Reisepass (Kopie ausreichend)

    Bitte beachten: die Anwesenheit des Kindes ist immer bei der Beantragung eines Dokumentes erforderlich!

    Unterlagen zur Beantragung eines Personalausweises ab 16 Jahre:

    • ein bisheriges Dokument
    • 1 biometriefähiges Passbild nicht älter als 1 Jahr

    Formulare

    Forms available: No

    Written form required: Yes

    Informal application possible: Yes

    Personal appearance required: Yes

    Online services available: No

    Voraussetzungen

    Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
    • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
    • in Deutschland gemeldet sind und
    • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    You must apply for an ID card in person at the Citizens' Registration Office. If you do not apply for your ID card at your main place of residence, you will need an important reason and a surcharge will be added to the fee. If you contact your chosen Citizens' Registration Office in advance, you can find out whether and to what extent the Citizens' Registration Office will accept your reason.

    • You can make an appointment online, by e-mail or by telephone at many citizens' registration offices. You can find out what options your Citizens' Registration Office offers on its website, for example.
    • When you apply, your Citizens' Registration Office will inform you when you can collect your ID card.
    • Your ID card is produced centrally by Bundesdruckerei GmbH.

    Fristen

    Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Jüchen

    Die Fertigstellung durch die Bundesdruckerei dauert circa zwei bis drei Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Jüchen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Hinweise für Jüchen

    Bitte beachten: Die Anwesenheit des Kindes ist unabhängig vom Alter immer bei der Beantragung eines Dokumentes erforderlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 03.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Jüchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de