Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe
Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
In einem Reihengrab kann nur eine Person bestattet werden. Die Gräber werden den Bestattungsfällen folgend nacheinander belegt. Hier ist es nicht möglich, eine besondere Grabstelle zu wählen oder für Angehörige reservieren zu lassen. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an der Grabstelle ist nicht möglich.Gestaltung gem. der Grabmal- und Bepflanzungsordnung in der Friedhofssatzung. Die Rasenreihengrabstätten (Urne oder Sarg) sind Rasenflächen. Diese Grabstätten sind eine Alternative zu den anonymen Grabstätten. Bei diesen Grabstätten können die Angehörigen bei der Beisetzung anwesend sein und haben die Möglichkeit, eine Gedenkplatte legen zu lassen. In den Sonderreihengrabstätten für Urnen können Urnen bestattet werden, wenn für die Ruhezeit nachweislich ein Vertrag für die Grabpflege mit der "Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH" abgeschlossen wurde. Siehe beigefügte Erläuterung. Die anonymen Grabstätten sind Rasenflächen. Bei diesen Grabstellen sind die Angehörigen bei der Beisetzung nicht anwesend und kennen nicht den Ort der Grabstelle. Durch die Unkenntnis der Grabstelle können die Angehörigen nicht am Grab trauern. (Alternative: siehe Rasenreihengrabstätte oder Sonderreihengrabstätte für Urnen) Das Wahlgrab (Familiengrab) wird gewählt, wenn besondere Wünsche an die örtliche Lage und einer längeren Nutzungszeit der Grabstätte gestellt werden, oder die Familienangehörigen zusammen in einem Grab bestattet werden sollen.Das Wahlgrab kann als Einzel-, Doppel- oder mehrstellige Grabstätte erworben werden.Gestaltung gem. der Grabmal- und Bepflanzungsordnung in der Friedhofssatzung. Reihengrabstätten Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist nicht möglich Reihengrab für Sargbestattung Nutzungszeit 30 Jahre, Ruhefrist 30 Jahre, Belegung mit 1 SargPflege: durch den Nutzungsberechtigten oder dessen BeauftragtenGebühr für Erwerb des Bestattungsrechts: 1.180,-- Euroeinmalig, keine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr. Reihengrab mit Grabkammer für Sargbestattung Nutzungszeit 12 Jahre, Ruhefrist 12 Jahre, Belegung mit 1 SargPflege: durch den Nutzungsberechtigten oder dessen BeauftragtenGebühr für Erwerb des Bestattungsrechts und Nutzungsrecht der Grabkammer: 1.390,-- Euroeinmalig, keine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr. Rasenreihengrab mit Grabkammer für Sargbestattung Nutzungszeit 12 Jahre, Ruhefrist 12 Jahre, Belegung mit 1 SargPflege: Rasenpflege und Behebung von Einsinkschäden durch die Friedhofsverwaltung.Grabmal: Liegeplatte in der Rasenfläche möglich.Gebühr für Erwerb des Bestattungsrechts und Nutzungsrecht der Grabkammer: 1.370,-- Euroeinmalig, keine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr. Urnenreihengrab Nutzungszeit 12 Jahre, Ruhefrist 12 Jahre, Belegung mit 1 UrnePflege: durch den Nutzungsberechtigten oder dessen BeauftragtenGebühr für Erwerb des Bestattungsrechts: 250,-- Euroeinmalig, keine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr. Urnenrasenreihengrab Nutzungszeit 12 Jahre, Ruhefrist 12 Jahre, Belegung mit 1 UrnePflege: Rasenpflege und Behebung von Einsinkschäden durch die Friedhofsverwaltung.Grabmal: Liegeplatte in der Rasenfläche möglich.Gebühr für Erwerb des Bestattungsrechts: 290,-- Euroeinmalig, keine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr. Sonderreihengrabstätte für Urnenbestattungen Nutzungszeit 12 Jahre, Ruhefrist 12 Jahre, Belegung mit 1 UrnePflege: Pflege im Rahmen der Vereinbarung mit der Dauergrabpflegegesellschaft.Grabmal möglich.Gebühr für Erwerb des Bestattungsrechts: 250,-- Euro, zzgl. Kosten der Dauergrabpflegeeinmalig, keine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr.Siehe beigefügte Erläuterung. anonyme Beisetzung Nutzungszeit 12 Jahre, Ruhefrist 12 Jahre, Belegung mit 1 Sarg bzw. 1 UrnePflege: Rasenpflege und Behebung von Einsinkschäden durch die Friedhofsverwaltung.Gebühr für Sargbestattung einschl. Nutzungszeit der Kammer: 1.370,-- EuroGebühr für Urnenbestattung: 290,-- Euroeinmalig, keine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr. Beisetzungsgebühr: - Sargbestattung 430,00 Euro- Urnenbestattung 85,00 Euro Nutzungsgebühr: - Leichenhalle/Aufbahrungsraum 149,00 Euro- Kapelle 147,00 Euro Wahlgrabstätten eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich Wahlgrab Nutzungszeit 35 Jahre, Ruhefrist: Sarg 30 Jahre, Urne 12 Jahre,Belegung je Stelle 1 Sarg oder 2 Urnen (auf einen Sarg können zusätzlichbis zu 2 Urnen bestattet werden).Pflege: durch den Nutzungsberechtigten oder dessen BeauftragtenGebühr für Erwerb des Nutzungsrechts je Stelle: 1.950,-- Euroeinmalig, keine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr.Verlängerungsgebühr je Jahr und Stelle 56,-- Euro(bei Ablauf des Nutzungsrechtes oder Zweitbestattung, wenn die Ruhefrist die Nutzungszeit überschreitet). Wahlgrab mit Flachgrabkammer Nutzungszeit 12 Jahre, Ruhefrist 12 Jahre, Belegung je Stelle mit 1 SargPflege: durch den Nutzungsberechtigten oder dessen BeauftragtenGebühr für Erwerb des Bestattungsrechts und Nutzungsrecht der Grabkammer: 1.430,-- Euroeinmalig, keine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr.Verlängerungsgebühr je Jahr der Stelle und Nutzungsrecht der Grabkammer 118,-- Euro. Wahlgrab mit Tiefengrabkammer Nutzungszeit 12 Jahre, Ruhefrist 12 Jahre, Belegung je Stelle mit 2 SärgenPflege: durch den Nutzungsberechtigten oder dessen BeauftragtenGebühr für Erwerb des Bestattungsrechts und Nutzungsrecht der Grabkammer: 1.570 Euroeinmalig, keine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr.Verlängerungsgebühr je Jahr der Stelle und Nutzungsrecht der Grabkammer 128,-- Euro(bei Ablauf des Nutzungsrechtes oder Zweitbestattung). Wahlgrab für Urnenbestattung Nutzungszeit 12 Jahre, Ruhefrist 12 Jahre, Belegung je Stelle mit 2 UrnenPflege: durch den Nutzungsberechtigten oder dessen BeauftragtenGebühr für Erwerb des Nutzungsrechts je Stelle: 672,-- Euroeinmalig, keine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr.Verlängerungsgebühr je Jahr und Stelle 56,-- Euro(bei Ablauf des Nutzungsrechtes oder Zweitbestattung). Beisetzungsgebühr: - Sargbestattung 430,00 Euro- Urnenbestattung 85,00 Euro Nutzungsgebühr: - Leichenhalle/Aufbahrungsraum 149,00 Euro- Kapelle 147,00 Euro Erläuterung Sonderreihengrabstätte für Urnen Bei dem Sonderreihengrab für Urnen handelt es sich um persönliche Grabstätten in einer gemeinschaftlich gestalteten Anlage, die von den hiesigen Friedhofsgärtnereien (Klasen, Vossel, Wagner) gepflegt werden. Angehörige können oder wollen sich nicht persönlich binden. Häufig ist bei allein stehenden Personen niemand mehr da, der sich um eine Grabstätte kümmern kann. Es besteht aber der Wunsch nach einer persönlichen Grabstätte, zu der Blumen oder Kerzen gebracht werden können (anders als in einem Rasengrab, wo keine Niederlegung erlaubt ist). Der Preis für die Grabpflege wird einmalig im Voraus bezahlt. In diesem Preis sind die Erstbepflanzung der Grabstätte und die stetige Pflege enthalten, es entstehen keine Folgekosten.
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Nordrhein-Westfalen