Nutzungsrecht für eine Grabstelle VergabeOnline erledigen

    Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe

    Hinweise für Langenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Langenberg

    Seit dem 1. April 2000 ist das gesamte Friedhofs- und Bestattungswesen im Ortsteil Langenberg auf die politische Gemeinde übergegangen. Im Zuge dieses Überganges wurde der "Friedhof Langenberg" mit hohem finanziellen Aufwand erweitert.

    Der Friedhof wir in enger Zusammenarbeit mit der Friedhofsgärtnerei Herbort fachmännisch gepflegt und unterhalten.

    Den Friedhof Langenberg finden Sie am Rennefelder Weg 25,
    den Friedhof Benteler (zuständig ist das kath. Pfarramt, siehe unten) an der Münsterlandstraße 14.

    Aufgaben der Friedhofsverwaltung:

    • Vergabe von Nutzungsrechten an verschiedenen Grabarten
    • Verlängerung von Nutzungsrechten
    • Bearbeitung von Anträge auf Einebnung
    • Entgegennahme von Grabmalanträgen
    • Überprüfung von Grabmalen auf Standsicherheit
    • Herrichtung und Unterhaltung der gärtnerischen Anlagen außerhalb von Grabstellen
    • Unterhaltung der Friedhofskapelle, Wasserzapfanlagen und Wege auf dem Friedhof
    • Ansprechpartner für Bestattungsunternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger

    Arten der Grabstätten

    Die Grabstätten werden unterschieden in Reihengrabstätten, Wahlgrabstätten, Urnenreihengrabstätten, Urnenwahlgrabstätten, anonyme Grabstätten für Erd- und Urnenbestattungen sowie Bestattungen in einer Grabkammer.

    Erdreihengrabstätten/Rasenreihengrabstätten

    Erdreihengrabstätten/Rasenreihengrabstätten werden für eine Bestattung für die Dauer der Ruhezeit des Bestatteten zugeteilt. Die Verlängerung des Nutzungsrechtes an einer Reihengrabstätte ist nicht möglich. Die Ruhefrist und das Nutzungsrecht betragen bei Erdreihengrabstätten sowie Rasenreihengrabstätten 30 Jahre.

    Erdwahlgrabstätten/Rasenwahlgrabstätten

    Erdwahlgrabstätten/Rasenwahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben. Das Nutzungsrecht einer Wahlgrabstätte wird für 40 Jahre vergeben. Das Nutzungsrecht kann verlängert werden.

    Das Nutzungsrecht einer Wahlgrabstätte ist übertragbar auf andere Familienmitglieder, z.B. den überlebenden Ehegatten, den Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Eltern, vollbürtige Geschwister, Stiefgeschwister oder Erben.

    Urnengräber/Baumurnengräber

    Urnengräber/Baumurnengräber werden als Reihen- und Wahlgrabstätten vergeben. Die Ruhezeit für Urnenreihengräber beträgt 12 Jahre, die Nutzungszeit für Urnenwahlgräber beträgt 22 Jahre. Bei Urnenwahlgräbern besteht die Möglichkeit der Verlängerung.

    Grabkammern

    Grabkammern werden als Reihengräber (Flachgrabkammer für 1 Bestattung) oder Wahlgräber (Tiefengrabkammer für 2 Bestattungen) vergeben. Die Ruhezeit für Reihengrabkammern beträgt 12 Jahre, die Nutzungszeit für Wahlgrabkammern beträgt 12 Jahre. Bei Wahlgrabkammern besteht die Möglichkeit der Verlängerung.

    Reihen- und Wahlgrabstätten sind vom jeweiligen Nutzungsberechtigten herzurichten und dauerhaft zu pflegen. Die Errichtung des Grabmales sowie der Grabaufbauten ist bei der Friedhofsverwaltung anzuzeigen.


    Kontakt Friedhofsverwaltung (Friedhof Langenberg):

    Gemeinde Langenberg
    Manuela Reimer
    Klutenbrinkstr. 5
    33449 Langenberg
    Tel.: 05248 508-39
    Fax: 05248 50860
    eMail: manuela.reimer@langenberg.de

    Friedhofsgärtner:

    Gärtnerei Herbort
    Alfons Herbort
    Ziegeleistr. 5
    33449 Langenberg
    Tel.: 05248 823868

    Kontakt Friedhof Benteler:

    Kath. Pfarramt
    Martina Neitemeier
    Liesborner Str. 5
    33449 Langenberg
    Tel.: 05248 / 609267

    Bürozeiten Kath. Pfarramt:
    Mo. und Fr.: 08.30 Uhr bis 11.00 Uhr
    Do.:              15.30 Uhr bis 18.00 Uhr

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Klutenbrinkstraße 5

    33449 Langenberg

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Die festgesetzten Gebühren finden Sie unter folgenden Link:

    Friedhofsgebührensatzung Langenberg vom 11.10.2017

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

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