Sachverständiger nach § 29a Bundes-Immissionsschutzgesetz für bestimmte sicherheitstechnische Prüfungen
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Hinweise für Herzogenrath
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Die Betriebsbeschreibung ist eine der erforderlichen Anlagen zum Bauantrag. Die Betriebsbeschreibung ist, wie der Bauantrag, zwingend auf einem amtlichen Vordruck zu erstellen.
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Die Bearbeitung von Bauanträgen ist grundsätzlich gebührenpflichtig und je nach Art und Umfang des Bauvorhabens unterschiedlich. Die Höhe der zu erhebenden Gebühren richtet sich nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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