Akten im Bußgeldverfahren
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Bestimmte Verstöße im Straßenverkehr - z.B. Geschwindigkeit, Rote Ampel, Mängel am Fahrzeug, Handynutzung während der Fahrt, nicht angeschnalltes Fahren, Fehlverhalten mit Unfallfolge, Verstoß gegen Lenk- und Ruhezeiten, mangelnde Ladungssicherung - werden mit Geldstrafen - Verwarnungsgeld oder Bußgeld - geahndet.
Besonders schwere Verstöße führen auch zu Punkten (Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg), Fahrverboten, Strafanzeigen oder Fahrtenbuch-Auflagen.
Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes, Anzahl der eventuellen Punkte und Dauer des eventuellen Fahrverbotes für den jeweiligen Verstoß ist in einem bundesweit gültigen Bußgeldkatalog festgelegt.
Verwarnungsgeld
Verwarnungsgelder zwischen 5 € und 55 € werden für kleinere Verkehrsverstöße - mündlich oder schriftlich - angeboten.
Mit der Zahlung wird die Verwarnung akzeptiert und das Verfahren ist abgeschlossen.
Vorteile:
- Keine Punkte in Flensburg
- Gebühren und Auslagen werden nicht berechnet
Wird die Verwarnung nicht akzeptiert oder das Verwarnungsgeld nicht fristgerecht (innerhalb von zwei Wochen) gezahlt, kann ein Bußgeldverfahren folgen.
Bußgeld
Bußgelder werden in der Regel für Verkehrsverstöße ab 60 € verhängt.
Für einen solchen Verstoß werden auch Punkte beim Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen und gegebenenfalls ein Fahrverbot verhängt.
Dazu kommen Gebühren und Auslagen.
Der Betroffene erhält im Bußgeldverfahren nach vorheriger Anhörung einen schriftlichen Bußgeldbescheid.
Gegen den Bußgeldbescheid kann der Betroffene innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch einlegen.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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