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    Akten im Bußgeldverfahren

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Beschreibung

    Hinweise für Hennef (Sieg)

    Ein Bußgeld wird immer dann verhängt, wenn ein/e Bürgerin/Bürger eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die im Ergebnis mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Geahndet werden kann die Ordnungswidrigkeit nur dann, wenn auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung oder aufgrund einer Bestimmung in einer städtischen Satzung hierzu die entsprechende Möglichkeit eingeräumt worden ist.
    Als "Vorstufe" zum Bußgeldverfahren ist insbesondere im Straßenverkehrsbereich die kostenpflichtige Verwarnung (Knöllchen) anzusehen. Hier wird ein Bußgeld erst dann festgesetzt, wenn das Verwarnungsgeld nicht gezahlt wurde und Gründe für eine Verfahrenseinstellung nicht erkennbar sind.

    Verwarnungsgelder

    Verwarnungsgelder werden von den städtischen Politessen bei Verkehrsverstößen im Bereich des ruhenden Verkehrs ausgesprochen. Die Höhe der Verwarnungsgelder richtet sich nach der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit und ist in Verwarnungs- und Bußgeldkatalogen zum Straßenverkehrsrecht festgelegt. Der Verkehrsverstoß wird in einem mobilen Datengerät festgehalten; nach etwa 14 Tagen erhält man von der Stadt den entsprechenden Verwarnungsgeldbescheid.

    Ordnungswidrigkeiten

    Ordnungswidrigkeiten kommen in vielen Bereichen der Verwaltung vor, u.a. im Bereich des Bauordnungsrechtes, z.B. bei Schwarzbauten, im Bereich des Ordnungsamtes, z.B. bei immissionsschutzrechtlichen Vergehen, im Bereich des Denkmalschutzes oder auch im Bereich des Baumschutzes um nur einige wenige Beispiele zu nennen.
    Bevor eine Ordnungswidrigkeit geahndet wird, wird der Betroffene entsprechend den rechtlichen Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes angehört. Aufgrund der Ausführungen in der Anhörung als auch auf Grund von Zeugenaussagen wird dann entschieden, ob und in welcher Höhe das Bußgeld festgesetzt wird oder ob das Verfahren ggfs. eingestellt wird.

    Bußgeldbescheid

    Aus dem Bußgeldbescheid ist daher zu ersehen:

    1. die Angaben zur Person des Betroffenen und evtl. Nebenbeteiligten,
    2. die Namen und die Anschrift des Verteidigers,
    3. die Bezeichnung der Tat, die den Betroffenen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften,
    4. die Beweismittel,
    5. die Geldbuße und die Nebenfolgen.

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    Version

    Technisch geändert am 12.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtordnungsdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 25b

    53773 Hennef

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02242 888-588

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hennef (Sieg)

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    Voraussetzungen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

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