Auszahlung der Rente für Hinterbliebene von Kriegsopfern
Hinweise für Detmold
Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben die Witwe, der hinterbliebene Lebenspartner, die Waisen und die Verwandten der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.
Beschreibung
Hinweise für Detmold
- Regelaltersrente
- Altersrente für langjährige Versicherte
- Altersrente für besonders langjährige Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Flexirente
- Erwerbminderungsrente sowie Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente
- Hinterbliebenenrenten (Witwenrente, Witwer-oder Waisenrente)
- Aufnahme von Anträgen auf Kontenklärung (Klärung rentenrechtlich bedeutender Zeiten), auch im Rahmen des Versorgungsausgleiches und Auslandszeiten
- Aufnahme von Anträgen auf Feststellung von Kindererziehungszeiten/ Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
- Beitragserstattung
- Rehaanträge
- Beglaubigungen für Rentenzwecke
- Zeugenerklärung für die Rentenversicherung
- Entgegennahme von Widersprüchen zur Weiterleitung an den Rententräger
Die Antragsaufnahme für die Regelaltersrente, Altersrenten und Hinterbliebenenrenten, soweit alles vollständig ist, erfolgt durch ein Programm der Rentenversicherung. Ihre Daten werden direkt online weitergeleitet.
Ein Rentenantrag sollte zeitnah und rechtzeitig bei einer Rente wegen Alters, ca. 3 Monate vor dem Erreichen der Altersgrenze bzw. vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung, mit den zuständigen Kontaktpersonen ist erforderlich.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Kontonachweis
- gegebenenfalls Kontovollmacht
Formulare
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Voraussetzungen
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Bewilligung einer Hinterbliebenenrente von Kriegsopfern
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sie geben bei der Antragstellung den gewünschten Auszahlungsweg an (Kontoverbindung, Kontoinhaber)
Die Auszahlung der Rente erfolgt kostenfrei
-
- auf ein Konto der empfangsberechtigten Person
- auf ein Konto einer Person, die in häuslicher Gemeinschaft mit der empfangsberechtigten Person lebt.
- als Zahlungsanweisung durch die Deutsche Postbank AG an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
- In besonderen Fällen als Barauszahlung bei der zuständigen Verwaltungsstelle
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Die Auszahlung auf ein inländisches Konto kann bis zu 5 Werktage nach Zahlungsanweisung dauern.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 06.11.2020
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