Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Die Urkunden können auch international ausgestellt werden, d. h. mehrsprachig gemäß CIEC-Abkommen. Eine Übersetzung ist damit nicht mehr notwendig. Für den Gebrauch im Ausland ist ggf. zusätzlich eine Beglaubigung (Apostille) der Urkunde durch die zuständige Bezirksregierung notwendig.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Unterlagen
- Art der benötigten Urkunde (vollständiger Name, Daten, Ortsangaben)
- Anzahl der Urkunden
- Verwendungszweck
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Kontaktdaten des Antragstellers
- Verwandtschaftsverhältnis
- gegebenenfalls Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
- gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z. B. Geschwister die eigene Geburtsurkunde als Nachweis derselben Eltern) - bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen
- gegebenenfalls Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse - bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen
Hinweis zur Beantragung mit Vollmacht:
Soll die Bevollmächtigte bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Urkunde an die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigte nicht ausgehändigt werden. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt.
Formulare
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Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Gebühren
- erste Urkunde / beglaubigter Registerauszug: 12,00 €
- jede weitere gleiche Urkunde im selben Arbeitsgang: 6,00 €
Sie haben folgende Bezahlmöglichkeiten:
- Online-Antrag per Paypal, GiroPay, PayDirekt, Kreditkarte
- bei persönlicher Vorsprache in bar oder per Girocard
- bei schriftlicher Beantragung nach Zahlungsaufforderung durch Überweisung
Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Gebührenerstattungen nicht möglich sind, wenn eine Leistung bereits erbracht wurde.
Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten gewerblicher Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Detmold
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Urkundenformate
- DIN A4
- Stammbuchformat DIN A5 mit Lochung zum Einheften in das Familienstammbuch
- Beglaubigter Registerausdruck DIN A4
- mehrsprachige bzw. internationale Urkunden DIN A4
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020
Stichwörter
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