Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

    Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    Hinweise für Marienmünster

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Marienmünster

    Das Standesamt Marienmünster führt für seinen Zuständigkeitsbereich ein Sterberegister. In diesem werden alle Sterbefälle in der Stadt Marienmünster registriert.

    Aus dem Sterberegister können Sie Urkunden, internationale (mehrsprachige) Urkunden und beglaubigte Ausdrucke anfordern.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a728672ce2b7a99693aad2ba02bdf19f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 1

    37696 Marienmünster

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05276 9898-20

    Fax: 05276 9898-7720

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Marienmünster

    Bei der Onlinebestellung oder der schriftlichen Bestellung fügen Sie bitte Ihr Ausweisdokument als Kopie, Foto oder Scan an oder hängen Sie - sofern für eine andere Person bestellt wird - die entsprechenden Nachweise an.

    Formulare

    Hinweise für Marienmünster

    Voraussetzungen

    Hinweise für Marienmünster

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Marienmünster

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Marienmünster

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Hinweise für Marienmünster

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Marienmünster

    Kosten

    Hinweise für Marienmünster

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Marienmünster

    Weitere Informationen

    Hinweise für Marienmünster

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de