Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Auf folgenden Wegen können Sie Ihre Urkunde beantragen
- Online über die Onlinedienstleistung "Urkunden anfordern"
- Persönlich im Standesamt der Stadt Spenge
Folgende Urkunden können angefordert werden
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Geburtsurkunde
- Sterbeurkunde
Diese Urkunden können im Format DIN A4 oder in der passenden Größe für Ihr Stammbuch ausgestellt werden.
Hinweis
- Das Standesamt der Stadt Spenge kann nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Spenge registrierten Personenstandsfälle ausstellen.
- Das heißt, dass z.B. eine Geburtsurkunde nur in Spenge ausgestellt werden kann, wenn die Geburt in Spenge war oder in Spenge nachbeurkundet wurde.
Sollten Sie sich unsicher sein, wo Sie Ihre jeweilige Urkunde anfordern müssen, nehmen Sie gerne Kontakt über das "Kontaktformular" auf. Die Kollegen*innen melden sich anschließend bei Ihnen.
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Spenge
Online
- Eingescannter Personalausweis oder Reisepass
Persönlich
- Personalausweis oder Reisepass
Formulare
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Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Spenge
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Folgende Gebühr wir erhoben
- 10 € für die erste Urkunde und 5 € für jede weitere.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Spenge
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020
Stichwörter
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