Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Morsbach
Der Tod einer im Gemeindegebiet Morsbach verstorbenen Person muss beim Standesamt Morsbach angezeigt werden.
Bei einem Sterbefall übernehmen in der Regel die Bestattungsunternehmen sämtliche Formalitäten. Die Bestattungsunternehmen können auch Auskunft darüber geben, welche Unterlagen benötigt werden.
Angehörige können sich aber selbstverständlich auch an die unten aufgeführte Ansprechpartnerin wenden.
Sterbeurkunden können unter nebenstehendem Link auch online beantragt werden!
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Morsbach
- Eheurkunde
- Personalausweis
- Totenschein des Arztes
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
Formulare
Hinweise für Morsbach
Voraussetzungen
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Morsbach
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Morsbach
Kosten
Hinweise für Morsbach
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Morsbach
Weitere Informationen
Hinweise für Morsbach
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020