Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

    Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Sie wollen Ihr Kind in der Schule anmelden oder wollen heiraten und benötigen eine aktuelle Geburtsurkunde? Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister können Sie nun ganz bequem von zu Hause aus online beantragen.

    Das Standesamt stellt nach § 55 Personenstandsgesetz (PStG) folgende Personenstandsurkunden aus:

    1. aus allen Personenstandsregistern beglaubigte Registerausdrucke,
    2. aus dem Eheregister Eheurkunden; bis zu der Beurkundung der Eheschließung im Eheregister können Eheurkunden auch aus der Niederschrift über die Eheschließung ausgestellt werden,
    3. aus dem Lebenspartnerschaftsregister Lebenspartnerschaftsurkunden; bis zu der Beurkundung der Lebenspartnerschaft im Register können Lebenspartnerschaftsurkunden auch aus der Niederschrift über die Schließung der Lebenspartnerschaft ausgestellt werden,
    4. aus dem Geburtenregister Geburtsurkunden,
    5. aus dem Sterberegister Sterbeurkunden,
    6. aus der Sammlung der Todeserklärungen beglaubigte Abschriften.

    Urkunden aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister werden auch mehrsprachig ausgestellt.

    Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Aachen nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Aachen registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie eine Geburtsurkunde aus dem Aachener Standesamt nur beantragen können, wenn die Geburt des Kindes in Aachen war oder eine Geburt im Ausland im Aachener Standesamt nachbeurkundet wurde. Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass Geburtsurkunden und -registerausdrucke nur ausgestellt werden können, wenn die Geburt nicht länger als 110 Jahre zurückliegt. Für Eheurkunden und Eheregisterauszüge beträgt die Frist 80 Jahre und für Sterbeurkunden 30 Jahre. Sollte der in Aachen beurkundete Personenstandsfall länger zurückliegen, als die angegebenen Fristen, wenden Sie sich bitte an das Aachener Stadtarchiv.

    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind die meisten standesamtlichen Urkunden zünftig nur noch in elektronisch nacherfasster Form zu erhalten. Da dies für das Standesamt einen höheren Arbeitsaufwand bedeutet, werden die Urkunden derzeit nicht sofort ausgestellt. Bitte bestellen Sie die Urkunden in schriftlicher Form entweder über unser Onlineportal (siehe weiter unten), per E-Mail (urkundenstelle@mail.aachen.de) oder schriftlich durch Postsendung. Sie erhalten die angeforderten Urkunden dann schnellstmöglich in der Reihenfolge des Posteingangs.  Wenn Sie die Urkunden per Brief oder E-Mail anfordern, nennen Sie bitte Ihre Adresse, Telefonnummer und fügen Sie eine Kopie/Scan/Fotos Ihres Personalausweises/Reisepasses bei. Die Zusendung der angeforderten Urkunde/-n dauert aktuell ca. 10 Wochen (Stand: 14.08.2024). Von Erinnerungsschreiben bitten wir Abstand zu nehmen, da dies zusätzlichen Aufwand bedeutet, der die Bearbeitungszeit aller Vorgänge verzögert!   Für die Anforderung von Personenstandsurkunden ist das Anlegen eines Servicekontos nicht erforderlich! 

    Sie können  über den nachfolgenden Link Urkunden beim Standesamt Aachen online beantragen

    Urkunden aus dem Standesamt

    (Urkunde aus dem Geburtenregister, Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister oder Sterberegister)

    Achtung !!! Am 09.09. und 16.09. ist die Urkundenstelle geschlossen ! +++ Für Notfälle mit besonderer Dringlichkeit ist ab 08.07.2024 eine persönliche Vorsprache Montags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr in der Bendelstraße 21, 52062 Aachen, Raum 0.20 bzw. 0.21 möglich! Bitte bringen Sie dann Ihren Personalausweis/Reisepass und eventuelle Vollmacht mit (soweit Sie die Urkunde für eine dritte Person zu besorgen haben)! Die Gebühr ist direkt vor Ort zu entrichten. +++  Achtung!!! Am 09.09. und 16.09. ist die Urkundenstelle geschlossen !

    Wir danken für Ihr Verständnis!



    Stand 02.09.2024

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7eae27aa7ddfcf38b2c2ef42697258db

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Urkundenstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-3440

    Fax: 0241 432-3498

    E-Mail: urkundenstelle@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt Aachen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bendelstraße 21

    52062 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-3409

    Fax: 0241 432-3498

    E-Mail: standesamt@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
    • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.

    Formulare

    Hinweise für Aachen

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Aachen

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Aachen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Aachen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Aachen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de