Sterbeurkunde Ausstellung bei Sterbefall im Ausland

    Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Solingen

    Beim Standesamt der Stadt Solingen können Sie folgende Personenstandsurkunden beantragen:

    • Geburtsurkunde
      (der letzten 110 Jahre)
    • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
      (der letzten 110 Jahre)
    • Eheurkunde
      (der letzten 80 Jahre)
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Sterbeurkunde
      (der letzten 30 Jahre)

    Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden erhalten Sie auch in internationaler Form. Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden aus den Zeiten davor, erhalten Sie im Stadtarchiv.

    Die genaue Uhrzeit Ihrer Geburt können Sie ebenfalls beim Standesamt schriftlich oder per E-Mail anfragen.

    Urkunden für Rentenzwecke sind grundsätzlich gebührenfrei

    Neben der persönlichen Beantragung besteht auch die Möglichkeit einen Dritten zu bevollmächtigen. Hierzu sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • schriftliche Vollmacht

    Bei Verwandtschaft in direkter Linie (Großeltern-Eltern-Kinder-Geschwister-Ehepartner/in) sind folgende Unterlagen erforderlich:

    • Großeltern: Geburtsurkunde des Elternteils des Enkelindes (eigenes Kind)
    • Geschwister: Ihre Geburtsurkunde
    • Kinder: Ihre Geburtsurkunde
    • Enkelkinder: Ihre Geburtsurkunde und die Geburtsurkunde des mit den Großeltern Elternteils

    Urkunden können nur von der Stadt, in der das zu beurkundende Ereignis eingetreten ist, ausgestellt werden. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6ba0a3f11263d83efc738214362cab6c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    33-4 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenhofer Straße 36

    42657 Solingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0212 290-0

    Fax: 0212 290-3645

    E-Mail: standesamt@solingen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    33-42 Beurkundungen, Namensänderungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuenhofer Straße 36

    42657 Solingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0212 290-0

    Fax: 0212 290-3645

    E-Mail: urkunden@solingen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Solingen

    • Personalausweis oder Reisepass

    Sowie gegebenenfalls zusätzlich

    • Großeltern: Geburtsurkunde des Elternteils des Enkelindes (eigenes Kind)
    • Geschwister: Ihre Geburtsurkunde
    • Kinder: Ihre Geburtsurkunde
    • Enkelkinder: Ihre Geburtsurkunde und die Geburtsurkunde des mit den Großeltern Elternteils
    • Sonstige: schriftliche Vollmacht 

    Formulare

    Hinweise für Solingen

    Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Solingen

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Solingen

    Kosten

    Hinweise für Solingen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Solingen

    Bitte beachten Sie, dass die Geburtsurkunden nur für die letzten 110 Jahre, Eheurkunden nur für die letzten 80 Jahre und Sterbeurkunden nur für die letzten 30 Jahre bei uns beantragen können. Alle Personenstandsfälle, die älter sind, können Sie über das Stadtarchiv anfordern.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Solingen

    Für die Online Antragstellung benötigen Sie ein Servicekonto.NRW. Sie werden bei der Antragstellugn automatisch duch den Prozess der Anmeldung / Registrierung geführt. 

    Bei der Anmeldung im Servicekonto.NRW können Sie sich optional auch mit einem der anderen Länder Konten oder der Bund.ID anmelden. 

    Weitere Infromationen zum Serviceportal.NRW finden sie in unsere FAQ´s

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Solingen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de