Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
Hinweise für Espelkamp
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Die Bestätigung erfolgt entweder auf einem Vordruck des Rententrägers oder durch Ausstellung einer zweckgebundenen Meldebescheinigung. Vordrucke des Rententrägers müssen von der beantragenden Person vorgelegt werden. Auf dem Vordruck bzw. der Meldebescheinigung wird durch das Bürgerbüro explizit vermerkt, dass die Person lebt.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
1.3.4 Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05772 562-105
E-Mail: buergerbuero@espelkamp.de
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. schriftlicher Nachweis, dass die Lebensbescheinigung durch einen Rententräger angefordert wurde
Formulare
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Voraussetzungen
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Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller muss in Espelkamp gemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
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- Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) - Allgemeiner Teil
- § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) - Gesetzliche Rentenversicherung
Verfahrensablauf
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Die Person, die die Lebensbescheinigung beantragt, muss persönlich im Bürgerbüro erscheinen. Eine telefonische Beantragung ist ebenso wie eine Vertretung durch eine andere Person nicht möglich.
Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Die Ausstellung erfolgt sofort bei Ihrer Vorsprache.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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