Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
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Hinweise für Schwerte
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Für ortsansässige Vereine und Verbände besteht die Möglichkeit Turn- und Sporthallen für Sportevents oder Mehrzweckhallen für Sonderveranstaltungen anzumieten.
Die Stadt Schwerte erhebt dafür Gebühren gemäß der Gebührensatzung für die Sportanlagen der Stadt Schwerte vom 24.03.2022.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen