Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Hinweise für Schwerte

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Für ortsansässige Vereine und Verbände besteht die Möglichkeit Turn- und Sporthallen für Sportevents oder Mehrzweckhallen für Sonderveranstaltungen anzumieten.

    Die Stadt Schwerte erhebt dafür Gebühren gemäß der Gebührensatzung für die Sportanlagen der Stadt Schwerte vom 24.03.2022.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ab063f008f846a4d01c010cffa431e6c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Büro des Bürgermeisters

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwerte

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwerte

    Fristen

    Hinweise für Schwerte

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwerte

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    • gemäß Entgeltordnung (s.u.)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerte

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwerte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de