Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
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Hinweise für Hamm
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Erteilung von Benutzungserlaubnissen für städtische Sportanlagen und Sporthallen.
!!! Eine Vermietung an private Personen und an gewerbliche Nutzer ist grundsätzlich nicht zulässig !!!
Annahme und Überprüfung von Mietanträgen.
Abschluss von Mietverträgen und Erteilung von Nutzungsgenehmigungen.
Sie möchten städtische Räumlichkeiten mieten? Hier können Sie unseren >>>Online-Antrag nutzen.
Sie möchten den Bürgersaal z.B. inkl. Foyer und Sachsenhalle mieten? Hier können Sie unseren >>>Online-Antrag Bürgersaal nutzen.
Allgemeine Auskünfte zu den städtischen Sportanlagen.
Rechtsgrundlage
Grundlage für die Vermietung von städtischen Räumlichkeiten ist die Nutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Hamm vom 19.12.2019. Die entsprechenden Dokumente finden Sie rechts oben in den Downloads.
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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