Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Hinweise für Paderborn

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Die Verwaltung und Vergabe der städtischen Sportanlagen erfolgt durch den Paderborner Sportservice. Mit Rücksicht auf das besondere öffentliche Interesse der schulischen Sportförderung haben die Schulen einen vorrangigen Nutzungsanspruch. Außerschulische Belegungen sind neben Ferienzeiten von montags bis freitags jeweils in der Zeit von 17.00 Uhr bis 22.00 Uhr sowie samstags und sonntags jeweils von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr möglich. Die Sporthallen sind in den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich geschlossen.

    Die Nutzung der städtischen Sportanlagen ist entgeltpflichtig und vorrangig über das entsprechende Online-Formular unter "Online-Dienstleistungen" zu beantragen.

    Bei Fragen, oder zur Beantragung der Nutzung auf schriftlichem Weg, können Sie ebenfalls das Sammelpostfach nutzen: sportbelegung@paderborn.de 

    Für die Beantragung von Nutzungszeiten ist ein Vorlauf von mindestens einer Woche zu beachten. Bei größeren Veranstaltungen sollte die Antragstellung mindestens 3 Monate im Voraus erfolgen.

    Die Stadt Paderborn bietet Beachvolleyballfelder im Paderauenpark an, die lediglich über eine Registrierung zu buchen sind. Dafür ist ein digitaler Schlüssel notwendig, dieser wird über die TapKey App übermittelt.

    Die beiden rechten Felder können montags bis sonntags von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr kostenlos durch die Bürgerinnen und Bürger gebucht werden.

    Ausführliche Informationen erhalten Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen" oder durch die "Zuständigen Kontaktpersonen".

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ea38382e370c4e120681bc972c3b9185

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schulverwaltungs- und Sportamt - Paderborner Sportservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Die Anträge auf Vergabe der städtischen Sportstätten sind beim Paderborner Sportservice grundsätzlich schriftlich einzureichen.
    Teilen Sie uns dazu bitte Folgendes mit: 

    • den Nutzungszweck (bspw. Training, Wettkampf, Veranstaltung, Fortbildung etc.)
    • die Sportart
    • eine Beschreibung (bspw. Mannschaftsart)
    • die gewünschte städtische Sportstätte (inkl. Anzahl der Hallenteile o.ä.)
    • das Datum der Nutzung (inkl. einmalige oder periodische Nutzung)
    • die Anfangs- und Endzeit der Nutzung (einschließlich Vor- und Nachbearbeitung)
    • ein Ansprechpartner mit Telefonnummer für evtl. Rückfragen (möglichst eine Person pro Verein bzw. Abteilung)

    Einen digitalen Belegungsplan sowie die maßgebliche Entgeltordnung finden Sie unter der Rubrik "Weiterführende Information".

    Formulare

    Hinweise für Paderborn

    Voraussetzungen

    Hinweise für Paderborn

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Paderborn

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Paderborn

    Nutzungsanfragen werden schnellstmöglich bearbeitet, je nach Antragsaufkommen kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen sind die Sporthalle grundsätzlich geschlossen. Die Bereitstellung einzelner Sportstätten erfolgt in dieser Zeit bedarfsgerecht auf Anfrage, sofern keine betrieblichen oder personellen Gründe entgegenstehen. Bei größeren Veranstaltungen sollte die Antragstellung mindestens 3 Monate im Voraus erfolgen.

    Kosten

    Hinweise für Paderborn

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de