Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Hinweise für Paderborn
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Die Verwaltung und Vergabe der städtischen Sportanlagen erfolgt durch den Paderborner Sportservice. Mit Rücksicht auf das besondere öffentliche Interesse der schulischen Sportförderung haben die Schulen einen vorrangigen Nutzungsanspruch. Außerschulische Belegungen sind neben Ferienzeiten von montags bis freitags jeweils in der Zeit von 17.00 Uhr bis 22.00 Uhr sowie samstags und sonntags jeweils von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr möglich. Die Sporthallen sind in den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich geschlossen.
Die Nutzung der städtischen Sportanlagen ist entgeltpflichtig und vorrangig über das entsprechende Online-Formular unter "Online-Dienstleistungen" zu beantragen.
Bei Fragen, oder zur Beantragung der Nutzung auf schriftlichem Weg, können Sie ebenfalls das Sammelpostfach nutzen: sportbelegung@paderborn.de
Für die Beantragung von Nutzungszeiten ist ein Vorlauf von mindestens einer Woche zu beachten. Bei größeren Veranstaltungen sollte die Antragstellung mindestens 3 Monate im Voraus erfolgen.
Die Stadt Paderborn bietet Beachvolleyballfelder im Paderauenpark an, die lediglich über eine Registrierung zu buchen sind. Dafür ist ein digitaler Schlüssel notwendig, dieser wird über die TapKey App übermittelt.
Die beiden rechten Felder können montags bis sonntags von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr kostenlos durch die Bürgerinnen und Bürger gebucht werden.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen" oder durch die "Zuständigen Kontaktpersonen".
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Paderborn
Die Anträge auf Vergabe der städtischen Sportstätten sind beim Paderborner Sportservice grundsätzlich schriftlich einzureichen.
Teilen Sie uns dazu bitte Folgendes mit:
- den Nutzungszweck (bspw. Training, Wettkampf, Veranstaltung, Fortbildung etc.)
- die Sportart
- eine Beschreibung (bspw. Mannschaftsart)
- die gewünschte städtische Sportstätte (inkl. Anzahl der Hallenteile o.ä.)
- das Datum der Nutzung (inkl. einmalige oder periodische Nutzung)
- die Anfangs- und Endzeit der Nutzung (einschließlich Vor- und Nachbearbeitung)
- ein Ansprechpartner mit Telefonnummer für evtl. Rückfragen (möglichst eine Person pro Verein bzw. Abteilung)
Einen digitalen Belegungsplan sowie die maßgebliche Entgeltordnung finden Sie unter der Rubrik "Weiterführende Information".
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Nutzungsanfragen werden schnellstmöglich bearbeitet, je nach Antragsaufkommen kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen sind die Sporthalle grundsätzlich geschlossen. Die Bereitstellung einzelner Sportstätten erfolgt in dieser Zeit bedarfsgerecht auf Anfrage, sofern keine betrieblichen oder personellen Gründe entgegenstehen. Bei größeren Veranstaltungen sollte die Antragstellung mindestens 3 Monate im Voraus erfolgen.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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