Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Hinweise für Rahden
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Die Sporthallen der Stadt Rahden werden vorrangig von den städtischen Schulen sowie von den im Stadtgebiet ansässigen Sportvereinen genutzt. In der Regel stehen die Sporthallen montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr den Schulen sowie in der Zeit von 14.00 Uhr bis 22.00 Uhr den Sportvereinen zur Verfügung.
Die Nutzung der Sporthallen an den Wochenenden richtet sich individuell nach den Heimspielterminen der planmäßig in den Sporthallen trainierenden Sportvereine. Anderweitige Nutzungen der Sporthallen können beantragt werden.
Eine Nutzung der städtischen Sporthallen für private Zwecke (Feiern etc.) ist nicht möglich.
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Ansprechpartner
Sachgebiet Bildung, Sport, Kultur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05771 73-0
Fax: 05771 73-60
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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