Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Hinweise für Espelkamp
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Die Vergabe von Nutzungszeiten für die städtischen Sportanlagen wird durch das Sachgebiet Bildung, Generationen, Vereinswesen koordiniert. Die Schulen haben mit Blick auf das besondere öffentliche Interesse der schulischen Sportförderung einen vorrangigen Nutzungsanspruch.
Außerschulische Belegungen sind neben den Ferienzeiten von montags bis freitags jeweils in der Zeit von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr sowie samstags und sonntags jeweils von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr möglich.
Während der Sommerferien sind die Sporthallen geschlossen. Eine Anmietung ist im Einzelfall auf Anfrage möglich.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- Benutzungsordnung für die städtischen Sportplätze und Sporthallen mit Ausnahme der Stadtsporthalle
- Entgeltordnung der Stadt Espelkamp für Sportanlagen
Verfahrensablauf
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Sofern die Nutzung der Sportstätte im gewünschten Zeitraum möglich ist, erfolgt umgehend eine Rückmeldung durch das zuständige Sachgebiet für die Abstimmung der weiteren Modalitäten.
Fristen
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Konkrete Fristen für die Beantragung von Sportanlagennutzungen existieren nicht. Mit Blick auf den gegebenenfalls erforderlichen Abstimmungsbedarf ist es jedoch ratsam, mindestens zwei Wochen vor Nutzungsbeginn eine Anfrage zu stellen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Die Nutzungszeiten und -bedingungen der Sportanlagen
- der Johannes-Daniel- Falk Grundschule, Ratzenburger Str. 1, 32339 Espelkamp, sowie
- des Evangelischen Schulzentrums, Kantstraße 33-34, 32339 Espelkamp,
werden durch den jeweiligen privaten Schulträger festgelegt.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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