Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Hinweise für Espelkamp

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Die Vergabe von Nutzungszeiten für die städtischen Sportanlagen wird durch das Sachgebiet Bildung, Generationen, Vereinswesen koordiniert. Die Schulen haben mit Blick auf das besondere öffentliche Interesse der schulischen Sportförderung einen vorrangigen Nutzungsanspruch.

    Außerschulische Belegungen sind neben den Ferienzeiten von montags bis freitags jeweils in der Zeit von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr sowie samstags und sonntags jeweils von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr möglich.

    Während der Sommerferien sind die Sporthallen geschlossen. Eine Anmietung ist im Einzelfall auf Anfrage möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5e48c6febfa3cad80e5d2beede4dd329

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.2.2 Sport, Vereine

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Fax: 05772 8011

    E-Mail: sport@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    Formulare

    Hinweise für Espelkamp

    Voraussetzungen

    Hinweise für Espelkamp

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Espelkamp

    • Benutzungsordnung für die städtischen Sportplätze und Sporthallen mit Ausnahme der Stadtsporthalle
    • Entgeltordnung der Stadt Espelkamp für Sportanlagen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Espelkamp

    Sofern die Nutzung der Sportstätte im gewünschten Zeitraum möglich ist, erfolgt umgehend eine Rückmeldung durch das zuständige Sachgebiet für die Abstimmung der weiteren Modalitäten.

    Fristen

    Hinweise für Espelkamp

    Konkrete Fristen für die Beantragung von Sportanlagennutzungen existieren nicht. Mit Blick auf den gegebenenfalls erforderlichen Abstimmungsbedarf ist es jedoch ratsam, mindestens zwei Wochen vor Nutzungsbeginn eine Anfrage zu stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Espelkamp

    Kosten

    Hinweise für Espelkamp

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp

    Die Nutzungszeiten und -bedingungen der Sportanlagen

    • der Johannes-Daniel- Falk Grundschule, Ratzenburger Str. 1, 32339 Espelkamp, sowie
    • des Evangelischen Schulzentrums, Kantstraße 33-34, 32339 Espelkamp,

    werden durch den jeweiligen privaten Schulträger festgelegt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de