Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen ErlaubnisOnline erledigen

    Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Hinweise für Espelkamp

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Die Vergabe von Nutzungszeiten für die städtischen Sportanlagen wird durch das Sachgebiet Bildung, Generationen, Vereinswesen koordiniert. Die Schulen haben mit Blick auf das besondere öffentliche Interesse der schulischen Sportförderung einen vorrangigen Nutzungsanspruch.

    Außerschulische Belegungen sind neben den Ferienzeiten von montags bis freitags jeweils in der Zeit von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr sowie samstags und sonntags jeweils von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr möglich.

    Während der Sommerferien sind die Sporthallen geschlossen. Eine Anmietung ist im Einzelfall auf Anfrage möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.2.2 Sport, Vereine

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Fax: 05772 8011

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Espelkamp

    In Abhängigkeit der in Anspruch genommenen Sportfläche sowie der antragstellenden Nutzergruppe (Verein, freie Sportgruppe u. a.) ermittelt sich das zu entrichtende Nutzungsentgelt auf Grundlage der Entgeltordnung der Stadt Espelkamp für Sportanlagen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Espelkamp

    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de