Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Hinweise für Espelkamp
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Die Vergabe von Nutzungszeiten für die städtischen Sportanlagen wird durch das Sachgebiet Bildung, Generationen, Vereinswesen koordiniert. Die Schulen haben mit Blick auf das besondere öffentliche Interesse der schulischen Sportförderung einen vorrangigen Nutzungsanspruch.
Außerschulische Belegungen sind neben den Ferienzeiten von montags bis freitags jeweils in der Zeit von 16.00 Uhr bis 22.00 Uhr sowie samstags und sonntags jeweils von 08.00 Uhr bis 22.00 Uhr möglich.
Während der Sommerferien sind die Sporthallen geschlossen. Eine Anmietung ist im Einzelfall auf Anfrage möglich.
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Ansprechpartner
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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In Abhängigkeit der in Anspruch genommenen Sportfläche sowie der antragstellenden Nutzergruppe (Verein, freie Sportgruppe u. a.) ermittelt sich das zu entrichtende Nutzungsentgelt auf Grundlage der Entgeltordnung der Stadt Espelkamp für Sportanlagen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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