Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
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Hinweise für Lage
Beschreibung
Hinweise für Lage
Nutzung von Sportstätten
Die Nutzung der städtischen Sportstätten durch Vereine und Drittnutzerkoordiniert das Fachteam Schule, Kultur, Tourismus und Sport.
Die Aufgabe umfasst
- die Erstellung von Belegungsplänen
- die Vergaben einzelner Nutzungen am Wochenende
- den Abschluss von Nutzungsvereinbarungen
- die Beschaffung von Geräten und Aussstattungsgegenständen
- den Verleih von Sportgeräten
- die Erstellung und Änderungen von Nutzungs- und Gebührenordnungen
- die Begleitung von Baumassnahmen
- die Sportstättenentwicklungsplanung
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Hinweise für Lage
Nutzungsanträge sollten zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn gestellt werden. Ein Antrag kann formlos gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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