Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Hinweise für Blomberg
Beschreibung
Hinweise für Blomberg
Sport spielt in Blomberg traditionell eine große Rolle, was zahlreiche Sportvereine in unterschiedlichen Leistungsklassen, von der Hobbytruppe bis zum Bundesliga-Team, eindrucksvoll unterstreichen. Diese Vereine brauchen allesamt die Möglichkeit, entsprechend trainieren zu können.
Dafür stehen auf dem Gebiet der Großgemeinde Blomberg verschiedene Sporthallen, Turnhallen und Sportplätze zur Verfügung, die sich größtenteils in städtischer Verantwortung befinden. Hier zeichnet die Stadt für die Unterhaltung verantwortlich und stellt, trotz hoher Auslastung, Trainingszeiten zur Verfügung.
Bitte beachten Sie vor diesem Hintergrund aber, dass sich verschiedene Sportanlagen wie Freibad und Hallenbad, Tennisplätze oder Golfplatz nicht im Besitz der Stadt Blomberg befinden.
Klar ist aber auch, dass Sportvereine Geld benötigen, um ihr Angebot aufrechterhalten zu können - und deshalb Unterstützung benötigen.
Wenn auch Ihr Verein für eine besondere Maßnahme, für Projekte, die Aufrechterhaltung des Trainingsbetriebes oder in anderen Bereichen Hilfe braucht, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir fördern den Sport in unserer Stadt - und gewähren deshalb auch Zuschüsse.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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