Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Beschreibung
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Außerhalb des regulären Schulbetriebes können die Turn- und Sporthallen örtlichen Vereinen im Rahmen der Möglichkeiten für Vereinssport zur Verfügung gestellt werden.
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Ansprechpartner
Fachbereich Bildung, Sport & Kultur
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Hausanschrift
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Telefon Festnetz: 05207 8905-0
Fax: 05207 8905-541
Fachbereich Bildung, Sport & Kultur (FB 4.1)
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Der Nutzungsantrag ist spätestens 8 Wochen vor der geplanten Nutzung schriftlich einzureichen.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Eine Übersicht der aktuellen Hallenbelegungspläne finden Sie auf der Homepage.
Weitere Informationen
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Alle Informationen zur Antragstellung und Benutzung finden Sie in der Benutzer- und Gebührenordnung.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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