Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Beschreibung

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Außerhalb des regulären Schulbetriebes können die Turn- und Sporthallen örtlichen Vereinen im Rahmen der Möglichkeiten für Vereinssport zur Verfügung gestellt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bildung, Sport & Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bildung, Sport & Kultur (FB 4.1)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bildung, Sport & Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Formulare

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Der Nutzungsantrag ist spätestens 8 Wochen vor der geplanten Nutzung schriftlich einzureichen.

    Kosten

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Eine Übersicht der aktuellen Hallenbelegungspläne finden Sie auf der Homepage.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Alle Informationen zur Antragstellung und Benutzung finden Sie in der Benutzer- und Gebührenordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de