Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Beschreibung
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Außerhalb des regulären Schulbetriebes können die Turn- und Sporthallen örtlichen Vereinen im Rahmen der Möglichkeiten für Vereinssport zur Verfügung gestellt werden.
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Ansprechpartner
Fachbereich Bildung, Sport & Kultur
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Telefon Festnetz: 05207 8905-0
Fax: 05207 8905-541
Fachbereich Bildung, Sport & Kultur (FB 4.1)
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erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Für die Benutzung von Schulräumen, Turnhallen und Ausstattungsgegenständen werden zur teilweisen Deckung der Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung Benutzungsgebühren nach beiliegender Gebührentabelle erhoben.
Für die Mitglieder des Stadtsportverbandes sowie die als förderfähig anerkannten kulturtragenden Vereine die ihren Sitz in der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock haben und deren überwiegende Zahl der Mitglieder ihren Hauptwohnsitz in Schloß Holte-Stukenbrock haben, ist die Nutzung gebührenfrei.
Die aktuellen Gebührern finden Sie in der Gebührentabelle im Anhang der Benutzer- und Gebührenordnung.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Alle Informationen zur Antragstellung und Benutzung finden Sie in der Benutzer- und Gebührenordnung.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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