Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen ErlaubnisOnline erledigen

    Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Beschreibung

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Außerhalb des regulären Schulbetriebes können die Turn- und Sporthallen örtlichen Vereinen im Rahmen der Möglichkeiten für Vereinssport zur Verfügung gestellt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f30e1d26b986a01f7390a1b4a81c0ae9

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bildung, Sport & Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bildung, Sport & Kultur (FB 4.1)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bildung, Sport & Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Formulare

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Kosten

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Für die Benutzung von Schulräumen, Turnhallen und Ausstattungsgegenständen werden zur teilweisen Deckung der Kosten der laufenden Verwaltung und Unterhaltung Benutzungsgebühren nach beiliegender Gebührentabelle erhoben.

    Für die Mitglieder des Stadtsportverbandes sowie die als förderfähig anerkannten kulturtragenden Vereine die ihren Sitz in der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock haben und deren überwiegende Zahl der Mitglieder ihren Hauptwohnsitz in Schloß Holte-Stukenbrock haben, ist die Nutzung gebührenfrei.

    Die aktuellen Gebührern finden Sie in der Gebührentabelle im Anhang der Benutzer- und Gebührenordnung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Alle Informationen zur Antragstellung und Benutzung finden Sie in der Benutzer- und Gebührenordnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de