Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Die Vergabe der Nutzungszeiten in städtischen Sport- und Mehrzweckhallen, in Schulräumen zwecks außerschulischer Nutzung und in der Bürgerhalle Kempen für die wöchentliche Belegung, für die Sommer- und Winterbelegung und für Einzel- und Sammelveranstaltungen obliegt dem Amt für Gebäudewirtschaft. Eine außerschulische Nutzung der Schulräume erfordert einen eigenen formlosen Antrag. Die Genehmigung erfolgt nach Absprache des Amtes für Gebäudewirtschaft und der Schulleitung. Änderungen der Belegung sind nur in Absprache mit dem Amt für Gebäudewirtschaft zulässig.
Für Vereine / Organisationen besteht die Möglichkeit, Bühnenelemente für Veranstaltungen auszuleihen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Zur Beantragung reicht ein formloser schriftlicher Antrag.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Es gilt die Gebührenordnung der Stadt Heinsberg für die Benutzung von Lehrschwimmbecken, Turnhallen, Sportplätzen, Mehrzweckhallen und Schulräumen in der jeweils gültigen Fassung.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bitte reichen Sie Ihren Antrag spätestens drei Wochen vor dem gewünschten Nutzungsbeginn ein.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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