Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen ErlaubnisOnline erledigen

    Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Die Vergabe der Nutzungszeiten in städtischen Sport- und Mehrzweckhallen, in Schulräumen zwecks außerschulischer Nutzung und in der Bürgerhalle Kempen für die wöchentliche Belegung, für die Sommer- und Winterbelegung und für Einzel- und Sammelveranstaltungen obliegt dem Amt für Gebäudewirtschaft. Eine außerschulische Nutzung der Schulräume erfordert einen eigenen formlosen Antrag. Die Genehmigung erfolgt nach Absprache des Amtes für Gebäudewirtschaft und der Schulleitung. Änderungen der Belegung sind nur in Absprache mit dem Amt für Gebäudewirtschaft zulässig.

    Für Vereine / Organisationen besteht die Möglichkeit, Bühnenelemente für Veranstaltungen auszuleihen.

     

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    Version

    Technisch geändert am 19.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Gebäudewirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Apfelstraße 60

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 24.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Zur Beantragung reicht ein formloser schriftlicher Antrag.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    siehe Gebührenordnung der Stadt Heinsberg für die Benutzung von Lehrschwimmbecken, Turnhallen, Sportplätzen, Mehrzweckhallen und Schulräumen in der jeweils gültigen Fassung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de