Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Hinweise für Geilenkirchen
Beschreibung
Hinweise für Geilenkirchen
Die Unterhaltung der städt. Sportanlagen erfolgt durch den Bauhof. Dies ist z.B. der Rasenschnitt oder die Überprüfung der Flutlichtanlage.Die Beseitigung von Schäden wird teilweise durch beauftragte Firmen durchgeführt.
Für die Belegung der Sportstätten ist das städtische Schulverwatungs-, Sport- und Kulturamt zuständig. Hier können sich Vereine an die entsprechenden Kontaktpersonen wenden.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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