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Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Hinweise für Eschweiler
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Die Stadt Eschweiler ist Eigentümerin von je einem Hallen- und Freibad, zwei Kleinkaliberschießständen, 13 Sporthallen sowie 10 Sportplatzanlagen (6 Rasenplätze, 4 Tennenplätze - einer ohne Nutzung, 3 Kunstrasenplatz) und einer Großsportanlage (2 Rasenplätze, 3 Tennenplätze und 1 Leichtathletikanlage).
Für die Nutzung der Sportstätten durch Vereine werden Entgelte entsprechend den " Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Energiekostenbeteiligung für die Nutzung städtischer Sportanlagen im Stadtgebiet " erhoben. Die Richtlinie steht Ihnen zum Download als pdf-Datei zur Verfügung. Zum Ansehen und Ausdrucken muss das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader auf Ihrem Rechner installiert sein.
Für die Nutzung der Sportstätten durch Vereine werden Entgelte entsprechend den " Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Energiekostenbeteiligung für die Nutzung städtischer Sportanlagen im Stadtgebiet " erhoben. Die Richtlinie steht Ihnen zum Download als pdf-Datei zur Verfügung. Zum Ansehen und Ausdrucken muss das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader auf Ihrem Rechner installiert sein.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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