Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Hinweise für Eschweiler
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Für die Nutzung der Sportstätten durch Vereine werden Entgelte entsprechend den " Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Energiekostenbeteiligung für die Nutzung städtischer Sportanlagen im Stadtgebiet " erhoben. Die Richtlinie steht Ihnen zum Download als pdf-Datei zur Verfügung. Zum Ansehen und Ausdrucken muss das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader auf Ihrem Rechner installiert sein.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sofern Ihr Verein eine städtische Sportanlage zur Durchführung von Trainings- oder Einzelveranstaltungen anmieten möchte, ist ein formloser, schriftlicher Antrag des Vereins an die u.a. Dienststelle zu richten.
Für Einzelveranstaltungen fügen Sie dem Antrag zusätzlich das ausgefüllte Formular, sowie einen Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung (in Kopie) bei. Das Formular steht Ihnen als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Zum Öffnen und Drucken muss das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader auf Ihrem Rechner installiert sein.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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