Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis
Hinweise für Aachen
Beschreibung
Hinweise für Aachen
Sie möchten eine städt. Sportstätte nutzen und eine Nutzungszeit in einer Sportstätte beantragen?
Mit dieser Dienstleistung können Sie einen Antrag auf Zuweisung einer Sportstätte bei der Sportverwaltung stellen. Bitte klicken Sie "Zum Formular".
Antrag auf Nutzung einer Sportstätte
Für die Nutzung einer Sportstätte ist die Genehmigung des Fachbereichs Sport erforderlich. Die Nutzungsgenehmigung wird erteilt, sofern entsprechenden zeitliche Kapazitäten bestehen und die Bedingungen der Überlassungs- und Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Aachen erfüllt werden. Anträge, zur Nutzung einer kommunalen Sportstätte, müssen mindestens drei volle Wochen vor Veranstaltungsbeginn, bei der für die Zuweisung zuständigen Stelle eingehen. Für Sportveranstaltungen, die während der Sommer-, Oster- oder Weihnachtsferien durchgeführt werden sollen, müssen Anträge mindestens drei volle Wochen vor Ferienbeginn vorliegen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist, kann eine Bearbeitung nicht garantiert werden.
Nach der Bearbeitung durch den Fachbereich Sport erhalten Sie einen Zuweisungsbescheid. In diesem Bescheid ist auch ein eventuell zu zahlendes Entgelt aufgeführt. Ist ein Entgelt zu zahlen, ist dieses vor der jeweiligen Nutzung fällig und auf das in dem Bescheid aufgeführte Bankkonto mit dem benannten Verwendungszweck zu überweisen.
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Ansprechpartner
Bezirksamt Brand: Sportstättenangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 0241 432-6899
E-Mail: bezirksamt.brand@mail.aachen.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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