Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen Erlaubnis

    Schulhöfe

    Hinweise für Dinslaken

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Die Schulhöfe der Schulen in Trägerschaft der Stadt Dinslaken können täglich in der unterrichtsfreien Zeit bis zum Einbruch der Dunkelheit (spätestens bis 19:00 Uhr) zum Spielen genutzt werden.

    Ausgenommen sind die Schulhöfe der

    • GGS Dorfschule
    • Theodor-Heuss-Gymnasium
    • Ernst-Barlach-Gesamtschule (Goethestraße und Scharnhorststraße)

    In unmittelbarer Nähe dieser Schulen ist ein ausreichendes Spielflächenangebot vorhanden.

    Darüber hinaus sind die Schulhöfe von Schulen, die umgebaut werden, während der Dauer der Bauphase gesperrt.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zentrale | Stadtverwaltung Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 25.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dinslaken

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de