Ausbildungsförderung Bewilligung für die Ausbildung an der Berufsakademie (BA)Online erledigen

    Ausbildungsförderung

    Hinweise für Brüggen

    Beschreibung

    Hinweise für Brüggen

    Als Auszubildende oder Auszubildender (Schülerin oder Schüler, Studentin oder Student) können Sie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, wenn Ihre Ausbildung förderungsfähig ist und wenn Ihnen die für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    BAföG Service Hotline

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0800 - 2236341

    Version

    Technisch geändert am 14.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Brüggen

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Brüggen

    Eine Förderung ist nur möglich, wenn Sie bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Lediglich in den im Gesetz (§10 Abs. 3) ausdrücklich genannten Fällen können Sie auch über diese Altersgrenze hinaus gefördert werden.

    Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung nach dem BAföG finden Sie im Internet unter www.bafög.de.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Brüggen

    Neuerdings ist auch online eine Antragsstellung auf der Internetseite BAföG-digital möglich.

    Ansonsten müssen Antragsformulare zur Kreisverwaltung Viersen geschickt werden.
    Informationen und Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung finden Sie unter der Dienstleistung Ausbildungsförderung (BAföG).

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Brüggen

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Brüggen

    Auf der Internetseite www.bafög.de finden Sie neben dem Gesetzestext die Antragsformulare mit den dazugehörigen Merkl, Informationen zur elektronischen Antragsstellung, die Ausbildungsstättenverzeichnisse der Länder für förderfähige Ausbildungen, ein bundesweites Verzeichnis der Ämter für Ausbildungsförderung sowie beispielhafte BAföG-Berechnungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de