Neuzulassung ( Kfz )
Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Es handelt sich hier also nicht um Fahrzeuge, die bereits im Ausland eine Straßenzulassung hatten, oder solche, die in Deutschland schon registriert waren und außer Betrieb gesetzt wurden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), EG-Übereinstimmungserklärung, Datenblatt des Herstellers oder Betriebserlaubnis
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel (im Original), bei bestehender Auskunftssperre aktuelle Meldebescheinigung, die nicht älter als vier Wochen sein darf
- Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (der Sitz der Firma muss in Wuppertal sein)
- ggfs. Vollmacht (siehe "Links/Downloads") mit original Ausweis des Bevollmächtigten
- SEPA - Lastschriftmandat (siehe "Links/Downloads")
- vorab geprägte Kennzeichen
- öffentlich-rechtlicher Vertrag bei Zulassung auf Minderjährige (nur zulässig, wenn die minderjährige Person auch bereits die entsprechende Fahrerlaubnisklasse besitzt oder schwerbehindert ist)
Bitte beachten Sie:
Die Unterschriften auf der Vollmacht und dem SEPA-Lastschriftmandant müssen mit der Unterschrift des Ausweisdokumentes identisch sein. Bei Abweichungen wird die Vollmacht und das SEPA-Lastschriftmandant nicht akzeptiert!
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Rechtsgrundlage(n)
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- Fahrzeug - Zulassungsverordnung ( FZV )
- Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ( StVZO )
- Straßenverkehrsgesetz ( StVG )
- Straßenverkehrs-Ordnung ( StVO )
- Pflichtversicherungsgesetz ( PflVG )
- Kraftfahrzeugsteuergesetz ( KraftStG )
Verfahrensablauf
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Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung in der Regel sofort.
Kosten
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- 27,60€ - 41,60€ Verwaltungsgebühren
- 10,20€ bzw. 12,80€ Wunschkennzeichen
- 15,30 € bei Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 16.01.2024
Stichwörter
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