Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen

    Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Im Rahmen der Digitalstrategie der Stadt Essen ist die Umsetzung der digitalen Kfz-Zulassung (i-Kfz) ein zentraler Meilenstein und stellt ein Alternativangebot zur persönlichen Vorsprache dar.

    Sie können die Seite zur Buchung eines Termins oder die einzelnen Onlinedienstleistungen über die nebenstehenden Rubriken erreichen.

    Weitere Informationen rund um das Thema der internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).

     

    Online-Dienstleistungen

    Folgende Dienstleistungen werden online angeboten:

    • Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz)
    • Umschreibung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz)
    • Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz)
    • Außerbetriebsetzung/ Abmeldung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz) (Achtung: innerhalb der i-Kfz Außerbetriebsetzung ist lediglich eine fahrzeugbezogene Reservierung von Kennzeichen möglich. Wenn Sie die Kennzeichenkombination für ein anderes Fahrzeug reservieren möchten, dann müssen Sie dies über die Dienstleistung "Wunschkennzeichen reservieren" durchführen.)
    • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (i-Kfz)
    • Tageszulassung eines Kraftfahrzeuges (i-Kfz)
    • Wunschkennzeichen reservieren
    • Zufallskennzeichen reservieren
    • Zulassungsbescheinigung-Teil II Abfrage

    Innerhalb der Online-Dienstleistungen ist auch die Auswahl von Elektro- und Saisonkennzeichen (Übernahme/Neuzuteilung eines Elektro- bzw. Saisonkennzeichens) und die Auswahl von Oldtimerkennzeichen möglich. (Achtung: dem Fahrzeug muss bereits ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt sein, eine Neuzuteilung ist online nicht möglich, da dies mit einer technischen Änderung verbunden ist.)

    Sie haben die Möglichkeit innerhalb der internetbasierten Fahrzeugzulassung verschiedene Lieferempfänger anzugeben. (z.B. Zulassungsbescheinigung Teil I und Plakettenträger an Halter, Zulassungsbescheinigung Teil II an den Finanzierer des Kraftfahrzeuges.)

    Sie gelangen rechts unter der Rubrik Onlinedienstleistungen direkt zu der jeweiligen Dienstleistung.

    Rechts unter der Rubrik Verwandte Dienstleistungen finden Sie eine ausführliche Beschreibung der Voraussetzungen (benötigte Unterlagen, Kosten etc.) für die jeweilige Dienstleistung.

    Bei Fragen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) wenden Sie sich an ikfz@einwohneramt.essen.de.

     

    Andere Dienstleistungen

    Für folgende Dienstleistungen müssen Sie weiterhin bei der Zulassungsbehörde der Stadt Essen vorsprechen: 

    • Zulassung aus dem Ausland eingeführter Kraftfahrzeuge
    • Zulassung Elektrofahrzeuge/ Zuteilung E-Kennzeichen (Hybrid)
    • Wiederzulassung nach Zwangsstillegung
    • Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl
    • Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II nach Verlust oder Diebstahl (Briefaufbietung)
    • Rote Kennzeichen für Hersteller und Händler von Kraftfahrzeugen sowie Werkstätten
    • Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge
    • Verkauf eines zugelassenen Kraftfahrzeugs, Veräußerungsanzeige
    • Fahrzeughalterauskunft

    Für eine persönliche Vorsprache in der Zulassungsbehörde Essen benötigen Sie einen Termin. Dafür können Sie rechts die Terminreservierung nutzen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_758c218caa01695b8f8cda1ef727861c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Otto-Platz 1-5

    45276 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33999

    E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Anfragen zu i-Kfz

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiser-Otto-Platz 1-5

    45276 Essen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Für die verschiedenen Dienstleistungen sind stets Unterlagen einzureichen beziehungsweise vorzulegen. Mehr dazu finden Sie auf den Detailseiten zur jeweiligen Dienstleistung. 

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    • Sie haben ein neues Fahrzeug.
    • Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
    • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung in der Regel sofort.

    Kosten

    Hinweise für Essen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 16.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de