Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
Möchten Sie ein neues Fahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen, benötigen Sie eine Erstzulassung.
Beschreibung
Hinweise für Essen
Im Rahmen der Digitalstrategie der Stadt Essen ist die Umsetzung der digitalen Kfz-Zulassung (i-Kfz) ein zentraler Meilenstein und stellt ein Alternativangebot zur persönlichen Vorsprache dar.
Sie können die Seite zur Buchung eines Termins oder die einzelnen Onlinedienstleistungen über die nebenstehenden Rubriken erreichen.
Weitere Informationen rund um das Thema der internetbasierten Fahrzeugzulassung finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).
Online-Dienstleistungen
Folgende Dienstleistungen werden online angeboten:
- Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz)
- Umschreibung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz)
- Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz)
- Außerbetriebsetzung/ Abmeldung eines Kraftfahrzeugs (i-Kfz) (Achtung: innerhalb der i-Kfz Außerbetriebsetzung ist lediglich eine fahrzeugbezogene Reservierung von Kennzeichen möglich. Wenn Sie die Kennzeichenkombination für ein anderes Fahrzeug reservieren möchten, dann müssen Sie dies über die Dienstleistung "Wunschkennzeichen reservieren" durchführen.)
- Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I (i-Kfz)
- Tageszulassung eines Kraftfahrzeuges (i-Kfz)
- Wunschkennzeichen reservieren
- Zufallskennzeichen reservieren
- Zulassungsbescheinigung-Teil II Abfrage
Innerhalb der Online-Dienstleistungen ist auch die Auswahl von Elektro- und Saisonkennzeichen (Übernahme/Neuzuteilung eines Elektro- bzw. Saisonkennzeichens) und die Auswahl von Oldtimerkennzeichen möglich. (Achtung: dem Fahrzeug muss bereits ein Oldtimerkennzeichen zugeteilt sein, eine Neuzuteilung ist online nicht möglich, da dies mit einer technischen Änderung verbunden ist.)
Sie haben die Möglichkeit innerhalb der internetbasierten Fahrzeugzulassung verschiedene Lieferempfänger anzugeben. (z.B. Zulassungsbescheinigung Teil I und Plakettenträger an Halter, Zulassungsbescheinigung Teil II an den Finanzierer des Kraftfahrzeuges.)
Sie gelangen rechts unter der Rubrik Onlinedienstleistungen direkt zu der jeweiligen Dienstleistung.
Rechts unter der Rubrik Verwandte Dienstleistungen finden Sie eine ausführliche Beschreibung der Voraussetzungen (benötigte Unterlagen, Kosten etc.) für die jeweilige Dienstleistung.
Bei Fragen zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) wenden Sie sich an ikfz@einwohneramt.essen.de.
Andere Dienstleistungen
Für folgende Dienstleistungen müssen Sie weiterhin bei der Zulassungsbehörde der Stadt Essen vorsprechen:
- Zulassung aus dem Ausland eingeführter Kraftfahrzeuge
- Zulassung Elektrofahrzeuge/ Zuteilung E-Kennzeichen (Hybrid)
- Wiederzulassung nach Zwangsstillegung
- Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I nach Verlust oder Diebstahl
- Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II nach Verlust oder Diebstahl (Briefaufbietung)
- Rote Kennzeichen für Hersteller und Händler von Kraftfahrzeugen sowie Werkstätten
- Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge
- Verkauf eines zugelassenen Kraftfahrzeugs, Veräußerungsanzeige
- Fahrzeughalterauskunft
Für eine persönliche Vorsprache in der Zulassungsbehörde Essen benötigen Sie einen Termin. Dafür können Sie rechts die Terminreservierung nutzen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Kraftfahrzeugzulassungen und Fahrerlaubnisse
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 201 88-33999
E-Mail: kfz@einwohneramt.essen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Essen
Für die verschiedenen Dienstleistungen sind stets Unterlagen einzureichen beziehungsweise vorzulegen. Mehr dazu finden Sie auf den Detailseiten zur jeweiligen Dienstleistung.
Formulare
Hinweise für Essen
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Essen
Verfahrensablauf
Hinweise für Essen
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung in der Regel sofort.
Kosten
Hinweise für Essen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Essen
Weitere Informationen
Hinweise für Essen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 16.01.2024
Stichwörter
Hinweise für Essen