Familienunterstützende Hilfen
Jugendliche und junge Erwachsene in schwierigen Lebenssituationen können Hilfe bekommen, damit sie selbstständiger werden und in der Gesellschaft besser klarkommen.
Beschreibung
Hinweise für Dortmund
Mütter und Väter in der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgaben zu stärken, ist eine wichtige Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe. Die Jugendhilfedienste unterstützen Familien und junge Menschen durch ambulante Hilfen zur Erziehung in ihrem Lebensumfeld. In besonderen Krisen innerhalb der Familie, aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen, kann auch eine Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen erfolgen.
Ambulante Hilfen zur Erziehung sind von ihrem Umfang und ihrer Ausgestaltung immer auf den Einzelfall zugeschnitten.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe richtet sich in erster Linie an Familien mit jüngeren Kindern. Neben pädagogischen Fragestellungen stehen die Strukturierung des Alltags und die Versorgung der Kinder im Mittelpunkt.
Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich an Familien mit älteren Kinder und Jugendlichen. Erzieherische Fragen und Schulproblematiken bestimmen hier den wesentlichen Teil der Arbeit.
Weitere Infos finden Sie auf den Seiten des Jugendamts unter dortmund.de
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Dortmund - Jugendamt - Erzieherische Hilfen (Jugendhilfedienst)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 231 50-0
Fax: +49 231 50-0
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel:
- Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht
Formulare
Hinweise für Dortmund
Voraussetzungen
- Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
- Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
- Die Hilfe in Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelmaßnahme ist geeignet und notwendig.
- Wenn Sie als junger volljähriger Mensch den Antrag selber stellen, dann dürfen Sie höchstens 21 Jahre alt sein. Es gibt auch Ausnahmen: dann dürfen Sie höchstens 27 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Dortmund
Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII):
§ 20 "Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen"
§ 27 "Hilfe zur Erziehung"
§ 30 "Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer"
§ 31 "Sozialpädagogische Familienhilfe"
§ 36 "Mitwirkung, Hilfeplan"
Verfahrensablauf
Als Eltern oder Vormund müssen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.
Als junger volljährige Mensch / als junger Erwachsener können Sie auch selbst einen Antrag stellen. Dieser Antrag heißt „Antrag auf Hilfen für junge Volljährige“.
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welche Hilfen es gibt.
- Wenn das Jugendamt denkt, dass Sie Hilfe in Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung brauchen, dann können Sie einen Antrag auf „Hilfen zur Erziehung“ stellen.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuungsperson und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Fachkraft. Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, können sie mit auswählen.
- Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.
Fristen
Hinweise für Dortmund
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Dortmund
Kosten
Hinweise für Dortmund
Die Kosten für ambulante Hilfen zur Erziehung trägt grundsätzlich das Jugendamt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Dortmund
Weitere Informationen
Hinweise für Dortmund
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 11.11.2022