intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung GewährungOnline erledigen

    Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen

    Jugendliche und junge Erwachsene in schwierigen Lebenssituationen können Hilfe bekommen, damit sie selbstständiger werden und in der Gesellschaft besser klarkommen.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Der ASD ist die zentrale Anlaufstelle im Jugendamt für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Eltern, die Rat und Unterstützung suchen. 

     Kernaufgaben:

    • Beratung z. B. bei Erziehungsproblemen
    • Vermittlung Fachberatungsstellen
    • Trennungs- und Scheidungsberatung und Beratung von Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind
    • Vermittlung von Erziehungshilfen bei Erziehungs-, Beziehungs- und Schulschwierigkeiten
    • Betreuung und Begleitung von außerhalb des Elternhauses lebenden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
    • Ansprechpartner von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen
    • Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

    Eine detailliertere Übersicht der Tätigkeiten finden Sie auf der eigenen Internetseite des Jugendamts Paderborn unter der Rubrik "Weiterführende Informationen".

     

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3178a268b77fe254a74a9421cc65962e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis 
    • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel:
      • Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht

    Formulare

    Hinweise für Paderborn

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
    • Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
    • Die Hilfe in Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelmaßnahme ist geeignet und notwendig. 
    • Wenn Sie als junger volljähriger Mensch den Antrag selber stellen, dann dürfen Sie höchstens 21 Jahre alt sein. Es gibt auch Ausnahmen: dann dürfen Sie höchstens 27 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Paderborn

    Verfahrensablauf

    Als Eltern oder Vormund müssen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.
    Als junger volljährige Mensch / als junger Erwachsener können Sie auch selbst einen Antrag stellen. Dieser Antrag heißt „Antrag auf Hilfen für junge Volljährige“.

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welche Hilfen es gibt.
    • Wenn das Jugendamt denkt, dass Sie Hilfe in Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung brauchen, dann können Sie einen Antrag auf „Hilfen zur Erziehung“ stellen.
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuungsperson und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Fachkraft. Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, können sie mit auswählen.
    • Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.

    Fristen

    Hinweise für Paderborn

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Paderborn

    Kosten

    Eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in ambulanter Form ist kostenfrei. Ambulant bedeutet, wenn Ihr Kind noch bei Ihnen lebt. 
    Bei einer intensiven sozialpädagogischen in stationärer Form müssen Sie sich im angemessenen Umfang an den Kosten beteiligen. Stationäre bedeutet, dass der Jugendliche in einer Heimeinrichtung oder in einer eigenen Wohnung lebt. Bitte fragen Sie hierzu das zuständige Jugendamt. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Paderborn

    Weitere Informationen

    Hinweise für Paderborn

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de