intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung GewährungOnline erledigen

    Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen

    Jugendliche und junge Erwachsene in schwierigen Lebenssituationen können Hilfe bekommen, damit sie selbstständiger werden und in der Gesellschaft besser klarkommen.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Die wirtschaftliche Jugendhilfe finanziert

    • die Kosten für "Hilfen zur Erziehung" und "Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen". Das können z. B. Leistungen sein für die Unterbringung in Heimen und Pflegestellen aber auch ambulante Hilfen, wie z. B. eine Erziehungsbeistandschaft oder sozialpädagogische Familienhilfe
    • die Auszahlung des Pflegegeldes für Pflegekinder

    Die wirtschaftliche Jugendhilfe bearbeitet auch die Einnahmen, die zur Finanzierung der Leistungen gehören, wie z. B. Kindergeld, Halbwaisen- oder Waisenrenten, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsförderung.

    Außerdem erhebt die wirtschaftliche Jugendhilfe die Kostenbeiträge bei "Hilfen zur Erziehung" in Einrichtungen oder einer Pflegefamilie. Das gilt zum Teil auch für teilstationäre Leistungen, wie z. B. in einer Tagesgruppe. Die Höhe des Kostenbeitrags richtet sich nach dem Einkommen der Eltern.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a66c400fdb9658892a64f1550b3b166f

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst Verwaltung der Jugendhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    • Personalausweis 
    • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel:
      • Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht

    Formulare

    Hinweise für Sankt Augustin

    Voraussetzungen

    Hinweise für Sankt Augustin

    • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
    • Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
    • Die Hilfe in Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelmaßnahme ist geeignet und notwendig. 
    • Wenn Sie als junger volljähriger Mensch den Antrag selber stellen, dann dürfen Sie höchstens 21 Jahre alt sein. Es gibt auch Ausnahmen: dann dürfen Sie höchstens 27 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sankt Augustin

    Als Eltern oder Vormund müssen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.
    Als junger volljährige Mensch / als junger Erwachsener können Sie auch selbst einen Antrag stellen. Dieser Antrag heißt „Antrag auf Hilfen für junge Volljährige“.

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welche Hilfen es gibt.
    • Wenn das Jugendamt denkt, dass Sie Hilfe in Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung brauchen, dann können Sie einen Antrag auf „Hilfen zur Erziehung“ stellen.
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuungsperson und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Fachkraft. Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, können sie mit auswählen.
    • Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.

    Fristen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Sankt Augustin

    Kosten

    Hinweise für Sankt Augustin

    Eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in ambulanter Form ist kostenfrei. Ambulant bedeutet, wenn Ihr Kind noch bei Ihnen lebt. 
    Bei einer intensiven sozialpädagogischen in stationärer Form müssen Sie sich im angemessenen Umfang an den Kosten beteiligen. Stationäre bedeutet, dass der Jugendliche in einer Heimeinrichtung oder in einer eigenen Wohnung lebt. Bitte fragen Sie hierzu das zuständige Jugendamt. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Sankt Augustin

    Weitere Informationen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 11.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de