Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen
Jugendliche und junge Erwachsene in schwierigen Lebenssituationen können Hilfe bekommen, damit sie selbstständiger werden und in der Gesellschaft besser klarkommen.
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben nach § 35a SGB VIII Anspruch auf Eingliederungshilfe. Die Eingliederungshilfe umfasst verschiedene Hilfen die im Alltag die Familien unterstützen. In manchen Situationen ist der Förderbedarf und der Betreuungsbedarf so hoch, dass eine Unterbringung in einer speziellen Einrichtung über Tag und Nacht notwendig ist. Durch die eingesetzte Hilfe soll den Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen eine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglicht werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel:
- Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht
Formulare
Hinweise für Herzogenrath
Voraussetzungen
- Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
- Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
- Die Hilfe in Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelmaßnahme ist geeignet und notwendig.
- Wenn Sie als junger volljähriger Mensch den Antrag selber stellen, dann dürfen Sie höchstens 21 Jahre alt sein. Es gibt auch Ausnahmen: dann dürfen Sie höchstens 27 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herzogenrath
Verfahrensablauf
Als Eltern oder Vormund müssen Sie einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.
Als junger volljährige Mensch / als junger Erwachsener können Sie auch selbst einen Antrag stellen. Dieser Antrag heißt „Antrag auf Hilfen für junge Volljährige“.
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welche Hilfen es gibt.
- Wenn das Jugendamt denkt, dass Sie Hilfe in Form einer intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung brauchen, dann können Sie einen Antrag auf „Hilfen zur Erziehung“ stellen.
- Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuungsperson und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
- Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Fachkraft. Wenn es mehrere Möglichkeiten gibt, können sie mit auswählen.
- Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.
Fristen
Hinweise für Herzogenrath
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Herzogenrath
Kosten
Eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in ambulanter Form ist kostenfrei. Ambulant bedeutet, wenn Ihr Kind noch bei Ihnen lebt.
Bei einer intensiven sozialpädagogischen in stationärer Form müssen Sie sich im angemessenen Umfang an den Kosten beteiligen. Stationäre bedeutet, dass der Jugendliche in einer Heimeinrichtung oder in einer eigenen Wohnung lebt. Bitte fragen Sie hierzu das zuständige Jugendamt.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herzogenrath
Weitere Informationen
Hinweise für Herzogenrath
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 11.11.2022
Stichwörter
Hinweise für Herzogenrath