Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Hinweise für Lippstadt
Beschreibung
Hinweise für Lippstadt
Für Reisen in bestimmte Länder wird ein Reisepass benötigt. Dieser wird für deutsche Staatsangehörige ab zwölf Jahren ausgestellt. Auf Ihrem Reisepass ist ein Chip hinterlegt, auf dem das Lichtbild als auch Ihre Fingerabdrücke gespeichert werden. Reisepässe können wie Personalausweise nicht verlängert werden. Ein Reisepass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren, bei Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig. Bitte informieren Sie sich über das Auswärtige Amt über die entsprechenden Einreisebestimmungen für die einzelnen Länder.Bitte buchen Sie einen Termin!
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erforderliche Unterlagen
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persönliches Erscheinen bei der Antragsstellungein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als ein Jahr), etwa 35 mm breit und 45 mm hoch, mit hellem HintergrundGeburtsurkunde (Abstammungsurkunde), Heiratsurkunde oder Familienstammbuch, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird bzw. bei der Beantragung kein Ausweisdokument vorgelegt werden kannalter Reisepass - sollte kein alter Reisepass vorhanden sein, genügt auch der Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Anderenfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich.bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung der Eltern, wenn erstmalig ein Dokument beantragt wirdBei minderjährigen Antragsstellern ist zusätzlich das Einverständnis/die Zustimmung der Eltern erforderlich. Ein Elternteil muss bei der Antragstellung und Abholung des Ausweises dabei sein! Das entsprechende Formular können Sie auf dieser Seite (unter "Formulare") downloaden. Sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist dies ebenfalls zu erklären und nachzuweisen.Ausstellung vorläufiger Reisepass:Nur in einem glaubhaft nachgewiesenen Notfall (bei Antragstellung sind die Reisepapiere vorzulegen) kann auch ein vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt werden. Der vorläufige Reisepass ist maschinenlesbar, enthält jedoch keine Fingerabdrücke. Erkundigen Sie sich vorab, ob die Einreise in das Zielland mit einem vorläufigen Reisepass möglich ist. Eine Einreise mit dem vorläufigen Reisepass in die USA ist beispielsweise ohne Visum nicht möglich. Der vorläufige Reisepass wird direkt ausgestellt.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Passgesetz (PassG) Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Die Bearbeitungszeit durch die Bundesdruckerei dauert in der Regel vier bis sechs Wochen.Den aktuellen Bearbeitungsstand können Sie hier anfragen. Sie benötigen Ihre Dokumentennummer.Der Express-Reisepass wird in der Regel innerhalb von vier Werktagen geliefert. Diese Frist kann jedoch nicht garantiert werden. Aufgrund der beschleunigten Lieferzeit, fallen bei dem Express-Reisepass zusätzliche Gebühren an (siehe Gebührentabelle unter "Kosten").Der vorläufige Reisepass wird nur unter bestimmten Voraussetzungen sofort ausgestellt. Auch hier fallen andere Gebühren an.Mit der ausgefüllten Vollmacht können Sie eine andere Person mit der Abholung Ihres Reisepasses beauftragen. Wichtig ist hierbei, dass sich diese Person bei der Abholung ausweisen kann und Ihren alten Pass - falls vorhanden - vorlegt.
Kosten
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Reisepass gültig für 10 Jahre (ab 24 Jahren) 60,00 EuroReisepass gültig für 6 Jahre (unter 24 Jahren) 37,50 Euro48 Seiten-Pass (ab 24 Jahren) Reisepass für Vielreisende82,00 Euro48 Seiten-Pass (unter 24 Jahren) Reisepass für Vielreisende59,50 EuroVorläufiger Reisepass (maschinenlesbar, jedoch nicht biometrisch) bis 12 Monate gültig 26,00 EuroExpress-Pass mit 32 Seiten (ab 24 Jahren)92,00 EuroExpress-Pass mit 32 Seiten (unter 24 Jahren)69,50 EuroExpress-Pass mit 48 Seiten (ab 24 Jahren) 114,00 EuroExpress-Pass mit 48 Seiten (unter 24 Jahren)91,50 EuroDie Gebühr ist am Tage der Antragstellung in bar oder per ec-Karte zu entrichten. Hier fallen (je nach Art) zusätzliche Gebühren an, wenn die Stadt Lippstadt außerhalb der Öffnungszeiten oder als nicht zuständige Behörde tätig wird.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Ausweis / Pass - Einverständniserklärung Ausweisdokumente Erklärung zum Sorgerecht Ausweis / Pass - Verlustanzeige Reisedokumente, Pass, AusweisStatusabfrage Reisepass / PersonalausweisAusweis / Pass - Vollmacht zur Abholung eines Ausweises / Passes oder sonstiger Unterlagen Reisehinweise des Auswärtigen Amts
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen