Geburtsurkunde

    Geburt beurkunden

    Sie interessieren sich für die Geburtsurkunde? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Zum Nachweis Ihrer Lebensdaten, der Namensführung und des Familienstandes und stellt Ihnen das Standesamt auf Wunsch aus den Geburtsregistern, Eheregistern, Lebenspartnerschaftregistern

    Diese Urkunden können Sie auch online bestellen.

    Sie erhalten beim Standesamt Hamm

    • Geburtsurkunden oder beglaubige Abschriften aus dem Geburtenregister der vergangenen 110 Jahre
    • Eheurkunden (Heiratsurkunden) oder beglaubige Abschriften aus dem Eheregister der vergangenen 80 Jahre
    • Sterbeurkunden der vergangenen 30 Jahre
    • Lebenspartnerschaftsurkunden Allgemeine Informationen Sie können
    • Urkunden direkt erhalten Sie können Urkunden von sich selbst oder von Verwandten in gerader Linie direkt beim Standesamt erhalten, wenn Sie uns in den Öffnungszeiten besuchen.

    Die Urkunden können auch schriftlich bestellt werden.
    Formlos, bitte ausgedruck, unterschrieben und zusammen mit einem Verrechnungsscheck oder Bargeld übersenden an Standesamt Hamm, Postfach 2449, 59014 Hamm.

    Die einfachste Variante ist die bequeme Onlinebestellung.
    Im Bereich der Urkundenbestellung (online) erteilen Sie uns die Genehmigung die Gebühren von Ihrem Konto abzubuchen. Anschließend senden wir Ihnen die Urkunden per Post zu. Voraussetzung ist, dass sich die Urkunde auf Sie, Ihren Ehegatten, Lebenspartner oder Verwandte in gerader Linie bezieht oder Sie ein rechtliches Interesse nachweisen können.

    Internationale (mehrsprachige) Urkunden erhalten Sie auf Wunsch für die gleiche Gebühr.

    Apostillen (Überbeglaubigungen) führt die Bezirksregierung in Arnsberg (www.bezreg-arnsberg.nrw.de) durch.

    Geburtsurkunden aus dem Archiv, die älter sind als 110 Jahre, Eheurkunden, die älter sind als 80 Jahre, und Sterbeurkunden, die älter sind als 30 Jahre, kann das Standesamt nicht mehr ausstellen.
    Die Personenstandsregister aus diesen Jahren wurden aufgrund geänderter gesetzlicher Aufbewahrungsfristen an das Stadtarchiv abgegeben. Dort erhalten Sie auf Wunsch nach archivrechtlichen Bestimmungen beglaubigte Abschriften.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9ed2547c91af60de02a739a7e772525b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Caldenhofer Weg 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02381 17-5343

    Fax: 02381 17-105343

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hamm

    Personalausweis oder Reisepass (nur bei persönlicher Vorsprache erforderlich)

    Voraussetzungen

    Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
    • die Eltern,
    • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Hamm

    Jede Urkunde kostet 10,00 €.
    Weitere gleichzeitig angeforderte Ausfertigungen derselben Urkunde kosten jeweils 5,00 €.

    Urkunden für Rententräger oder andere soziale Zwecke sind gebührenfrei.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Hamm

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de