Geburt beurkunden
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Folgende Urkunden und Abschriften können Sie persönlich im Standesamt Petershagen oder ganz bequem von zu Hause aus online beantragen:
- Eheurkunde (auch international)
- Geburtsurkunde (auch international)
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde (auch international)
- beglaubigte Auszüge und Abschriften aus dem Ehe-, Geburten-, Lebenspartnerschafts- oder dem Sterberegister
- Bescheinigung über die Geburtszeit
Alle Urkunden sind im Standardformat DIN A4 und im Format DIN A5 für das Stammbuch verfügbar.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Petershagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
- ggf. Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu dem/der Urkundeninhaber/in (z. B. als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis derselben Eltern)
- ggf. Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse
Voraussetzungen
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
- die Eltern,
- der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Petershagen
Die aktuellen Gebühren betragen seit dem 01.01.2009 10,00€ je Personenstandsurkunde.
Weitere Ausfertigungen derselben Urkunde, die gleichzeitig bestellt werden, kosten jeweils 5,00€.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung oder für die Beantragung von Kindergeld.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Petershagen