Geburtsurkunde

    Geburt beurkunden

    Sie interessieren sich für die Geburtsurkunde? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Hille

    Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie ausschließlich im Standesamt Ihres Geburtsortes. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_fd8e3868b59af0406ddcc6c162637a37

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 4.1 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-223

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachbereich 4.1 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-223

    E-Mail: standesamt@hille.de

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hille

    • Personalausweis
    • Angabe Geburtsdatum und Geburtsort
    • Grund der Beantragung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hille

    Personenstandsurkunden sind gemäß § 62 Abs. 1 PstG auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hille

    Beantragung über das Serviceportal, dann Kontaktaufnahme über E-Mail oder telefonisch mit dem Antragsteller 

    Fristen

    Hinweise für Hille

    Die Frist für die Führung des Geburtenregisters durch das Standesamt von 110 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hille

    Ca. 3 Tage

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Hille

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de