Geburt beurkunden
Beschreibung
Hinweise für Hille
Ihre Geburtsurkunde erhalten Sie ausschließlich im Standesamt Ihres Geburtsortes.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sachbereich 4.1 Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 4044-223
E-Mail: standesamt@hille.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hille
- Personalausweis
- Angabe Geburtsdatum und Geburtsort
- Grund der Beantragung
Voraussetzungen
Hinweise für Hille
Personenstandsurkunden sind gemäß § 62 Abs. 1 PstG auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hille
Beantragung über das Serviceportal, dann Kontaktaufnahme über E-Mail oder telefonisch mit dem Antragsteller
Fristen
Hinweise für Hille
Die Frist für die Führung des Geburtenregisters durch das Standesamt von 110 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hille
Ca. 3 Tage
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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