Geburtsurkunde

    Geburt beurkunden

    Sie interessieren sich für die Geburtsurkunde? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Auf folgenden Wegen können Sie Ihre Urkunde beantragen
    • Online über die Onlinedienstleistung "Urkunden anfordern"
    • Persönlich im Standesamt der Stadt Spenge
    Folgende Urkunden können angefordert werden
    • Eheurkunden
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Geburtsurkunde
    • Sterbeurkunde

    Diese Urkunden können im Format DIN A4 oder in der passenden Größe für Ihr Stammbuch ausgestellt werden.

    Hinweis
    • Das Standesamt der Stadt Spenge kann nur Urkunden und beglaubigte Registerauszüge für die in Spenge registrierten Personenstandsfälle ausstellen.
      • Das heißt, dass z.B. eine Geburtsurkunde nur in Spenge ausgestellt werden kann, wenn die Geburt in Spenge war oder in Spenge nachbeurkundet wurde.

    Sollten Sie sich unsicher sein, wo Sie Ihre jeweilige Urkunde anfordern müssen, nehmen Sie gerne Kontakt über das "Kontaktformular" auf. Die Kollegen*innen melden sich anschließend bei Ihnen. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6661668132ff75efe10f245142913c6f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    Online
    • Eingescannter Personalausweis oder Reisepass
    Persönlich
    • Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
    • die Eltern,
    • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spenge

    • § 55 Personenstandsgesetz (PStG)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Spenge

    Online
    • Circa eine Woche, zuzüglich Postweg
    • Alternativ können Sie die Urkunde im Standesamt abholen
    Persönlich
    • Sie können die Urkunde in der Regel sofort mitnehmen

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Spenge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de