GeburtsurkundeOnline erledigen

    Geburt beurkunden

    Sie interessieren sich für die Geburtsurkunde? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Das Standesamt Bünde führt die Geburtenregister der in Bünde geborenen Personen. In das Geburtenregister werden alle Änderungen zum Personenstand des Kindes eingetragen (z.B. Namensänderung des Kindes nach Eheschließung der Eltern, Adoption, etc.)

    Aus dem Geburtenregister werden Urkunden erstellt, z.B. eine Geburtsurkunde oder ein beglaubigter Registerausdruck. Ein beglaubigter Ausdruck mit Hinweisen wird häufig im Zusammenhang mit einer Anmeldung zu Eheschließung benötigt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ca27e8e711c9c341f18b9cfe85537890

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 11.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 19

    32257 Bünde

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bünde

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Vollständige Angaben zu der benötigten Urkunde (Namen, Daten, Ortsangaben)
    • gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z.B. als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis der selben Eltern)
    • gegebenenfalls eine Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
    • gegebenenfalls einen Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse

     

    Beim Onlineantrag müssen diese Unterlagen mit der Bestellung eingereicht werden (Upload zwingend erforderlich). Das Standesamt kann nachträglich weitere Unterlagen anfordern. Bei der persönlichen Vorsprache legen Sie die Unterlagen entsprechend vor.

    Besonderheit zur Beantragung mit Vollmacht:

    Soll die Bevollmächtigte, bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Bevollmächtigte, bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde zwar beantragen und bezahlen, aber nicht mitnehmen. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt werden.

    Voraussetzungen

    Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
    • die Eltern,
    • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Bünde

    Die Gebühr für die Ausstellung einer Geburtsurkunde beträgt 15,00 €.

    Weitere Ausfertigungen der gleichen Art, die gleichzeitig bestellt werden, kosten jeweils 10,00 €. Für die Bestellung von z.B. drei Geburtsurkunden sind 35,00 € zu entrichten.

    Suchgebühr bei unvollständigen/nicht eindeutigen Angaben 15,00 € pro angefangene Viertelstunde.

    Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, zum Beispiel für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Sie haben diese Bezahlmöglichkeiten: Bar, EC-Karte oder per PayPal, Kreditkarte oder Giropay wenn Sie die Urkunde über die Serviceplattform anfordern.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bünde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de