Geburtsurkunde

    Geburt beurkunden

    Sie interessieren sich für die Geburtsurkunde? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Bünde

    Das Standesamt Bünde führt die Geburtenregister der in Bünde geborenen Personen. In das Geburtenregister werden alle Änderungen zum Personenstand des Kindes eingetragen (z.B. Namensänderung des Kindes nach Eheschließung der Eltern, Adoption, etc.)

    Aus dem Geburtenregister werden Urkunden erstellt, z.B. eine Geburtsurkunde oder ein beglaubigter Registerausdruck. Ein beglaubigter Ausdruck mit Hinweisen wird häufig im Zusammenhang mit einer Anmeldung zu Eheschließung benötigt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ca27e8e711c9c341f18b9cfe85537890

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 19

    32257 Bünde

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bünde

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Vollständige Angaben zu der benötigten Urkunde (Namen, Daten, Ortsangaben)
    • gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z.B. als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis der selben Eltern)
    • gegebenenfalls eine Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
    • gegebenenfalls einen Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse

     

    Beim Onlineantrag müssen diese Unterlagen mit der Bestellung eingereicht werden (Upload zwingend erforderlich). Das Standesamt kann nachträglich weitere Unterlagen anfordern. Bei der persönlichen Vorsprache legen Sie die Unterlagen entsprechend vor.

    Besonderheit zur Beantragung mit Vollmacht:

    Soll die Bevollmächtigte, bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Bevollmächtigte, bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde zwar beantragen und bezahlen, aber nicht mitnehmen. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt werden.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bünde

    • Der Geburtsort ist Bünde oder eines der Bünder Ortsteile (Ahle, Bustedt, Dünne, Ennigloh, Holsen, Hüffen, Hunnebrock, Muckum, Spradow, Südlengern oder Werfen).
    • Die Person ist in den letzten 110 Jahren geboren.
    • Antragsberechtigt sind folgende Personen ab 16 Jahren:
    1. Personen, auf die sich der Eintrag bezieht (beurkundete Person)
    2. Ehegatten, Lebensparterin bzw. Lebenspartner der Person (nicht Verlobte bzw. Verlobter)
    3. Eltern, Großeltern, Urgroßeltern
    4. Kinder, Enkel, Urenkel
    5. Geschwister, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird
    6. Andere Personen (z.B. geschiedener Ehegatte, Notar, Bank), wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft macht (ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen, z.B. Schreiben der anfordernden Stelle)
    7. Behörden und Gerichte, soweit dies zur Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben erforderlich ist (der amtliche Zweck ist anzugeben).

    Person, der eine schriftliche Vollmacht einer Person unter 1. - 5. zur Urkundenbeantragung/- und entgegennahme vorliegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bünde

    Urkunden können Sie wie folgt beantragen:

    • Online-Antrag
    • Persönliche Vorsprache zu den Öffnungszeiten des Standesamtes im Standesamt

    Die entsprechenden Gebühren sind im Voraus zu entrichten. Beim Online-Antrag bezahlen Sie direkt online. Bei der persönlichen Vorsprache im Standesamt zahlen Sie BAR oder mit EC-Karte; ACHTUNG KEINE KREDITKARTENZAHLUNG MÖGLICH.

    Zur Legitimation müssen Sie Ihren Ausweis hochladen oder vorlegen.

    Die Urkundenausstellung kann erst nach Zahlungseingang und Legitimation Ihrer Person erfolgen. Bei unvollständigen oder nicht eindeutigen Angaben, kann eine Gebühr für den Suchaufwand nachgefordert werden.

    Jede Urkunde enthält auch die Geburtszeit. Urkunden werden in diesen Formaten ausgestellt:

    • DIN A4
    • DIN A5

    Fristen

    Hinweise für Bünde

    Die Geburtsregister werden 110 Jahre lang beim Standesamt Bünde geführt. Danach befinden Sie sich im Stadtarchiv.

    Eine Urkunde ist laut Personenstandsgesetz immer gültig. Sie belegt den Stand zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung. Die akzeptierte Gültigkeitsdauer kann jedoch von anderen Behörden oder der anfordernden Stelle eingeschränkt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bünde

    • Online-Antrag: etwa eine Woche zuzüglich Postweg.
    • Vorsprache vor Ort: mit Wartezeit / ggf. wird die Urkunde per Post zugesandt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bünde

    Die Geburtenregister wurden bis zum 31.12.2008 in Papierform geführt. Seit dem 01.01.2009 werden die Geburtenregister elektronisch geführt. Die Papierregister müssen seit dem 01.11.2022 bei Urkundenausstellung in die elektronischen Form übertragen werden.

    Bis zum 01.01.2009 wurden Abstammungsurkunden ausgestellt. Diese sind heute als Geburtsurkunden verwendbar.

    Geburtsurkunden zur Beantragung von Elterngeld können nur einmal bei der Erstbeurkundung ausgestellt werden. Eine nachtägliche Ausstellung ist nicht möglich. Bei Verlust wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt, das die Geburt beurkundet hat.

    Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten privater oder gewerblicher Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Bünde. Sie werden von dem Standesamt Bünde nicht berücksichtigt.

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bünde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de