Geburt beurkunden
Beschreibung
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Aus dem Geburtenregister
- Geburtsurkunde (bitte angeben: DIN A 4 oder Stammbuchformat)
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (dieses Dokument benötigen Sie für die Anmeldung einer Eheschließung)
- Mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtseintrag (internationale Geburtsurkunde)
Aus dem Eheregister
- Eheurkunde (bitte angeben: DIN A 4 oder Stammbuchformat)
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Mehrsprachiger Auszug aus dem Heiratseintrag (internationale Eheurkunde)
Aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Lebenspartnerschaftsurkunde (bitte angeben: DIN A 4 oder Stammbuchformat)
- Beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Aus dem Sterberegister
- Sterbeurkunde (bitte angeben: DIN A 4 oder Stammbuchformat)
- Beglaubigter Ausdruck des Sterberegisters
- Mehrsprachiger Auszug aus dem Sterberegister (internationale Sterbeurkunde)
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05207 8905-0
Fax: 05207 8905-541
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vollmacht und Ausweiskopie der unmittelbar antragsberechtigen Person
- ggf. Nachweis des verwandtschaftlichen Beziehung zu dem Urkundeninhaber
- ggf. Nachweis über das rechtliche oder berechtigte Interesse, siehe auch weiterführende Informationen
Voraussetzungen
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
- die Eltern,
- der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Die Gebühr beträgt 10 Euro je Personenstandsurkunde. Weitere Ausfertigungen derselben Urkunde, die gleichzeitig bestellt werden, werden mit jeweils 5 Euro in Rechnung gestellt.
Gebührenfreiheit besteht gem. gesetzlicher Regelungen, z. B. für die Beantragung von Kindergeld oder für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.
Weitere Informationen
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Sollte sich die Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft oder der Sterbefall in Schloß Holte-Stukenbrock bzw. in einem der ehemaligen Standesamtsbezirke Schloß Holte, Stukenbrock oder Liemke ereignet haben, ist das Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock zuständig für die Urkundenausstellung.
Handelt es sich um einen im Ausland eingetretenen Personenstandsfall, der durch das Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock nachbeurkundet worden ist, erhalten Sie die Urkunde ebenfalls in unserem Standesamt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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