Geburtsurkunde

    Geburt beurkunden

    Sie interessieren sich für die Geburtsurkunde? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Aus dem Geburtenregister

    • Geburtsurkunde (bitte angeben: DIN A 4 oder Stammbuchformat)
    • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (dieses Dokument benötigen Sie für die Anmeldung einer Eheschließung)
    • Mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtseintrag (internationale Geburtsurkunde)

    Aus dem Eheregister

    • Eheurkunde (bitte angeben: DIN A 4 oder Stammbuchformat)
    • Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
    • Mehrsprachiger Auszug aus dem Heiratseintrag (internationale Eheurkunde)

    Aus dem Lebenspartnerschaftsregister

    • Lebenspartnerschaftsurkunde (bitte angeben: DIN A 4 oder Stammbuchformat)
    • Beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

    Aus dem Sterberegister

    • Sterbeurkunde (bitte angeben: DIN A 4 oder Stammbuchformat)
    • Beglaubigter Ausdruck des Sterberegisters
    • Mehrsprachiger Auszug aus dem Sterberegister (internationale Sterbeurkunde)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_81986a1ae067f6aecb2e76ec9f388ac3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    FB 3 - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bürgerservice und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bürgerservice und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Vollmacht und Ausweiskopie der unmittelbar antragsberechtigen Person
    • ggf. Nachweis des verwandtschaftlichen Beziehung zu dem Urkundeninhaber
    • ggf. Nachweis über das rechtliche oder berechtigte Interesse, siehe auch weiterführende Informationen

    Voraussetzungen

    Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
    • die Eltern,
    • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Die Gebühr beträgt 10 Euro je Personenstandsurkunde. Weitere Ausfertigungen derselben Urkunde, die gleichzeitig bestellt werden, werden mit jeweils 5 Euro in Rechnung gestellt.

    Gebührenfreiheit besteht gem. gesetzlicher Regelungen, z. B. für die Beantragung von Kindergeld oder für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Sollte sich die Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft oder der Sterbefall in Schloß Holte-Stukenbrock bzw. in einem der ehemaligen Standesamtsbezirke Schloß Holte, Stukenbrock oder Liemke ereignet haben, ist das Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock zuständig für die Urkundenausstellung.

    Handelt es sich um einen im Ausland eingetretenen Personenstandsfall, der durch das Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock nachbeurkundet worden ist, erhalten Sie die Urkunde ebenfalls in unserem Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de