Geburt beurkunden
Beschreibung
Hinweise für Wadersloh
Einen Nachweis über Ihre Geburt und Abstammung bekommen Sie beim hiesigen Standesamt, wenn Sie in der Gemeinde Wadersloh geboren sind.
Sie können die Geburtsurkunde auch Online bestellen. Sie benötigen dazu die BundID und Ihren Personalausweis. Als Bezahldienste stehen Ihnen Paypal und Giropay zur Verfügung.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02523 950-2222
E-Mail: standesamt@wadersloh.de
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Kontakt
Telefon Festnetz: 02523 950-2222
E-Mail: standesamt@wadersloh.de
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Telefon Festnetz: 02523 950-2222
E-Mail: standesamt@wadersloh.de
Voraussetzungen
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
- die Eltern,
- der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021