Geburt beurkunden
Beschreibung
Hinweise für Emsdetten
Sie müssen Ihr Kind binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anmelden.
Name des Kindes:
- Das Kind verheirateter Eltern erhält Kraft Gesetzes den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen.
- Führen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, so bestimmen die Eltern einen ihrer Familiennamen zum Geburtsnamen des Kindes. Dieser Familienname gilt auch für weitere Kinder.
- Das Kind einer ledigen oder geschiedenen Mutter erhält den Familiennamen, den die Mutter bei der Geburt des Kindes führt.
- Ist die Vaterschaft anerkannt, so kann das Kind den Namen des Vaters erhalten.
- Die Eltern erteilen ihrem Kind einen oder mehrere Vornamen. Es sollen nicht mehr als 4 Vornamen eingetragen werden. Der Vorname muss das Geschlecht des Kindes erkennen lassen.
Im Zuge der Geburtsbeurkundung erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen ausgehändigt:
- eine Geburtsurkunde für das Stammbuch der Familie (gebührenpflichtig)
- eine Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter, die Sie für die Mutterschaftshilfe benötigen (gebührenfrei)
- eine Bescheinigung für religiöse Zwecke (gebührenfrei)
- eine mehrsprachige "internationale" Geburtsurkunde für das Konsulat bei Kindern ausländischer Eltern (gebührenpflichtig)
- eine Bescheinigung für die Beantragung von Kindergeld(gebührenfrei)
- eine Bescheinigung für die Beantragung von Elterngeld
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Emsdetten
- Personalausweis oder Reisepass
- Familienstammbuch oder Eheregisterauszug ab dem 01.01.2009
- Falls Sie im Ausland geheiratet haben und nachträglich kein Familienbuch angelegt wurde, die Heiratsurkunde.
- Wenn Sie ledig sind, Ihre Geburtsurkunde und wenn der Vater Ihres Kindes die Vaterschaft anerkannt hat, die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und seine Geburtsurkunde.
- Falls Sie geschieden sind, eine beglaubigte Ablichtung des Familienbuches Ihrer letzten Ehe. (Das Familienbuch wird bei dem Standesamt geführt, bei dem die Ehe geschlossen wurde.)
Voraussetzungen
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
- die Eltern,
- der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Hinweise für Emsdetten
Für den Kindergeldantrag ist die Familienkasse des Arbeitsamtes oder evtl. der Arbeitgeber zuständig.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021