Geburtsurkunde

    Geburt beurkunden

    Sie interessieren sich für die Geburtsurkunde? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Anforderung einer Personenstandsurkunde bei Heirat, Geburt, Sterbefall

    Urkunden, die aus dem Personenstandsregister eines Standesamtes erstellt werden, werden unter dem Oberbegriff Personenstandsurkunden zusammengefasst (z.B. Geburts- oder Sterbeurkunden). Das jeweilige Ereignis (Geburt, Sterbefall, etc.) wird immer in dem Personenstandsregister des Ortes erfasst, in dem es eintrifft. So wird eine Geburt im Personenstandsregister des Geburtsortes geführt, wohin gegen Ihre Eheschließung beispielsweise an einem anderen Ort stattgefunden und somit in dem Register eines anderen Ortes erfasst ist.

    Folgende Personenstandurkunden können Sie beantragen:

    • Geburtsurkunden
    • Abschrift aus dem Geburtsregister
    • Eheurkunde
    • Abschrift aus dem Eheregister
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister
    • Sterbeurkunden
    • Abschrift aus dem Sterberegister
    • Internationale Urkunde

    Alle vorgenannten Urkunden können zur Vorlage im Ausland oder bei einer ausländischen Behörde auch als sogenannte "Internationale Urkunde" auf einem mehrsprachigen Formular ausgestellt werden (Ausnahme: Lebenspartnerschaftsurkunde und Abschrift).

    Aus datenschutzrechtlichen Gründen können Personenstandsurkunden nur von der Person, auf die sich die Urkunde bezieht, deren Ehegatten/Lebenspartnern, Vor- und Nachfahren beantragt werden. Die Urkunden können persönlich, schriftlich oder online beim Standesamt beantragt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_db5e2aaeaa960730eb76f8b9d84deecf

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 243-312

    Fax: 02241 24377-312

    E-Mail: standesamt@sankt-augustin.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02241 243-312

    Fax: 02241 24377-312

    E-Mail: standesamt@sankt-augustin.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    gültiges Ausweisdokument

    Voraussetzungen

    Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
    • die Eltern,
    • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de