Geburt beurkunden
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Eine Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde) kann nur das Standesamt ausstellen, in dessen Bezirk der Personenstandsfall eingetragen ist.
Ist z.B. eine Person in Radevormwald geboren, so bekommt sie Ihre Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde beim Standesamt Radevormwald. Ist sie jedoch auswärts geboren, so muß sie sich an das für ihren Geburtsort zuständige Standesamt wenden.
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Voraussetzungen
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
- die Eltern,
- der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Hinweise für Radevormwald
Die Urkunde wird Ihnen in 3-7 Arbeitstagen per Post zugeschickt. Eine Abholung im Standesamt (Hohenfuhrstr. 13, 42477 Radevormwald) ist ebenfalls möglich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
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