Geburtsurkunde

    Geburt beurkunden

    Sie interessieren sich für die Geburtsurkunde? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Engelskirchen

    Kinder, die im Gemeindegebiet Engelskirchen geboren werden, sind beim Standesamt Engelskirchen zu beurkunden. Die Frist für die Anzeige einer Geburt beträgt eine Woche.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ff3d5467567e3f70c03032a05d977148

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1.1 - Bürgerbüro / Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Engels-Platz 4

    51766 Engelskirchen

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Engelskirchen

    • Zeigt ein Elternteil oder eine berechtigte bzw. verpflichtete Person eine Geburt an, ist in jedem Fall ein gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Anzeigenden vorzulegen.
    • Die Geburtsbescheinigung des Arztes/der Ärztin oder der Hebamme/des Geburtshelfers und die unterschriebene Anzeige der Eltern mit der Vornamensgebung sind erforderlich.
    • Sind die Eltern verheiratet ist das Stammbuch mit der Eheurkunde mitzubringen. Aus der Eheurkunde sollte die Namensführung der Eltern hervorgehen. Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, ist von beiden Elternteilen eine Geburtsurkunde vorzulegen.

    In allen Fällen sollten Sie sich persönlich oder telefonisch über die vorzulegenden Unterlagen erkundigen.

    Voraussetzungen

    Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
    • die Eltern,
    • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Engelskirchen

    Zu dem Thema "Vornamen" gibt es eine Vielzahl von Literatur, auch das Internet bietet verschiedene Suchmöglichkeiten, doch wenn Sie sicher sein wollen, ob der von Ihnen gewünschte Vorname wirklich eintragungsfähig ist, sollten Sie sich an die

    Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS)
    Herrn Dr. Müller
    zuständig für die Vornamensberatung
    Spiegelgasse 13
    65183 Wiesbaden
    Telefon: (0190) 870065

    Weitere Informationen

    Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Personenstandsrecht https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de