Geburt beurkunden
Beschreibung
Hinweise für Engelskirchen
Kinder, die im Gemeindegebiet Engelskirchen geboren werden, sind beim Standesamt Engelskirchen zu beurkunden. Die Frist für die Anzeige einer Geburt beträgt eine Woche.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Engelskirchen
- Zeigt ein Elternteil oder eine berechtigte bzw. verpflichtete Person eine Geburt an, ist in jedem Fall ein gültiger Personalausweis oder Reisepass des/der Anzeigenden vorzulegen.
- Die Geburtsbescheinigung des Arztes/der Ärztin oder der Hebamme/des Geburtshelfers und die unterschriebene Anzeige der Eltern mit der Vornamensgebung sind erforderlich.
- Sind die Eltern verheiratet ist das Stammbuch mit der Eheurkunde mitzubringen. Aus der Eheurkunde sollte die Namensführung der Eltern hervorgehen. Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, ist von beiden Elternteilen eine Geburtsurkunde vorzulegen.
In allen Fällen sollten Sie sich persönlich oder telefonisch über die vorzulegenden Unterlagen erkundigen.
Voraussetzungen
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
- die Eltern,
- der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Engelskirchen
Zu dem Thema "Vornamen" gibt es eine Vielzahl von Literatur, auch das Internet bietet verschiedene Suchmöglichkeiten, doch wenn Sie sicher sein wollen, ob der von Ihnen gewünschte Vorname wirklich eintragungsfähig ist, sollten Sie sich an die
Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS)
Herrn Dr. Müller
zuständig für die Vornamensberatung
Spiegelgasse 13
65183 Wiesbaden
Telefon: (0190) 870065
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021