Geburt beurkunden
Beschreibung
Hinweise für Wassenberg
Personenstandsurkunden erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes, an dem der Personenstandsfall beurkundet wurde, d. h.
- Geburtsurkunden beim Standesamt des Geburtsortes
- Eheurkunden beim Standesamt des Eheschließungsortes
- Lebenspartnerschaftsurkunden bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde
- Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes
Das Gleiche gilt für beglaubigte Abschriften sowie Auskünfte aus diesen Personenstandsregistern. Andere Standesämter sind zur Beglaubigung "fremder" Urkunden nicht befugt.
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Hinweise für Wassenberg
Wenn Sie in Wassenberg geboren sind, Sie in Wassenberg geheiratet haben oder ein Sterbefall in Wassenberg beurkundet wurde, dann ist das Standesamt Wassenberg für die Ausstellung dieser Urkunde zuständig.
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Hinweise für Wassenberg
Beachten Sie bitte, dass das Standesamt Personenstandseinträge nur für bestimmte Zeiträume vorrätig hält:
- Geburten für die letzten 110 Jahre,
- Eheschließungen für die letzten 80 Jahre und
- Sterbefälle der letzten 30 Jahre.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
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