Geburtsurkunde

    Geburt beurkunden

    Sie interessieren sich für die Geburtsurkunde? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Geilenkirchen

    Jede Geburt eines Kindes muss beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden und wird dort beurkundet. Kommt Ihr Kind z.B. im Heinsberger Krankenhaus zur Welt, müssen Sie die Geburt beim Standesamt Heinsberg beurkunden lassen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 19.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standes- und Friedhofsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02451 629-934

    Fax: 02451 629-929

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standes- und Friedhofsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02451 629-934

    Fax: 02451 629-929

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Geilenkirchen

    • Geburtsanzeige des Krankenhauses, der Hebamme, des Haus- oder Notarztes

    • Personalausweis beziehungsweise Reisepass von beiden Elternteilen, wenn sie in die Urkunde eingetragen werden sollen, ansonsten von der Mutter

    • Geburtsurkunden beider Elternteile. Bei bestehender Ehe zusätzlich die Eheurkunde.

    • gegebenenfalls Nachweis über bereits beurkundete Vaterschaftsanerkennung bei unverheirateten Müttern

    • gegebenenfalls Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei unverheirateten Müttern

    Voraussetzungen

    Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
    • die Eltern,
    • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Hinweise für Geilenkirchen

    Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei. Für gesetzliche Zwecke, wie Kindergeld, Krankenkasse oder Elterngeld werden gebührenfreie Urkunden ausgestellt.

    Gebühren entstehen nur, wenn zusätzliche Urkunden bestellt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Geilenkirchen

    Grundlage für die Geburtsbeurkundung eines Kindes ist die Geburtsanzeige. Hier wird vom Krankenhaus verbindlich angegeben, wo und wann das Kind geboren wurde; die Klinik zeigt die Geburt offiziell an. In der Geburtsanzeige werden die für die Beurkundung erforderlichen Angaben über die Eltern des Kindes erfasst. Insbesondere haben die Eltern hier die Gelegenheit, den beziehungsweise die Vornamen und den Familiennamen ihres Kindes einzutragen.

    Entsprechend dem Personenstand der Mutter ist die Vorlage unterschiedlicher Urkunden notwendig. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden. 

    verheiratete Mutter

    • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder
    • Ablichtung aus dem Eheregister oder
    • Heiratsurkunde/ Eheurkunden und die Geburtsurkunden beider Elternteile

    ledige Mutter

    • die eigene Geburtsurkunde

    geschiedene Mutter

    • die eigene Geburtsurkunde, die Eheurkunde/Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder
    • die beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch und das rechtskräftige Scheidungsurteil oder 
    • die beglaubigte Ablichtung des Eheregisters mit Scheidungsvermerk

    Gegebenenfalls ist die Anerkennung der ausländischen Scheidung für den deutschen Rechtsbereich erforderlich.

    verwitwete Mutter

    • die eigene Geburtsurkunde, die Eheurkunde/Heiratsurkunde und Sterbeurkunde oder
    • die beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch und Sterbeurkunde oder
    • die beglaubigte Ablichtung des Eheregisters mit Vermerk über den Tod des Ehemannes

    Im Einzelfall können nach Prüfung weitere Unterlagen erforderlich sein.

     

    Informationen für unverheiratete Mütter

    Soll der Vater direkt bei der Beurkundung der Geburt in die Geburtsurkunde eingetragen werden, ist die Anerkennung der Vaterschaft notwendig. Dies können Sie im Jugendamt oder bei uns im Standesamt erledigen.

    Bitte vereinbaren Sie vor Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung einen Termin. Bringen Sie zum Termin bitte Ihre Ausweise und die Geburtsurkunden mit.

    Beachten Sie bitte, dass Sie im Standesamt keine Sorgeerklärung abgeben können. Sorgeerklärungen können Sie nur im Jugendamt oder einem Notar (gebührenpflichtig) beurkunden lassen. Sorgeerklärungen können auch schon vor der Geburt abgegeben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Geilenkirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de