Geburt beurkunden
Beschreibung
Hinweise für Erkelenz
Wenn Sie aktuelle Urkunden aus dem Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten- oder Sterberegister benötigen, können Sie diese online über das Serviceportal anfordern. Dazu müssen Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder anderen Ausweis mit Lichtbild scannen oder fotografieren und hochladen.
Urkunden können wir nur für Personen ausstellen, die in dem jeweiligen Register eingetragen sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie können auch an Verwandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder), Geschwister und Ehegatten ausgehändigt werden.
In allen anderen Fällen muss ein rechtliches Interesse nachgewiesen werden (Mietvertrag, Grundbuchauszug, Erbvertrag etc.). Der Nachweis muss im Online-Verfahren ebenfalls hochgeladen werden.
Sollten Sie Urkunden im Auftrag einer anderen Person anfordern, benötigen wir von dieser eine schriftliche Vollmacht oder Bestellungsurkunde und eine Kopie des Ausweises. Beides ist im Online-Verfahren hochzuladen.
Im Rahmen des Online-Verfahrens bezahlen Sie die Gebühren vorab.
Sie können die gewünschte Urkunde bei Bedarf auch schriftlich per Post (Standesamt Erkelenz, Franziskanerplatz 1, 41812 Erkelenz) oder per Fax (02431-859-300/-301/-302/-303) anfordern. In dem Fall senden wir Ihnen die Urkunde mit einem Gebührenbescheid in Höhe der zu zahlenden Gebühren zu. Sobald der Betrag eingegangen ist oder Sie die Zahlung nachweisen, senden wir Ihnen die Urkunde per Post zu.
Folgende Urkunden-Formate können beantragt werden:
- Urkunden im Stammbuchformat (DIN A5)
- Urkunden in DIN A4-Format
- Registerabschriften
- mehrsprachige/internationale Urkunden
- Urkunde für die Beantragung von Sozialleistungen
Für die Benutzung der bei uns geführten Personenstandsregister sind folgende Fristen vorgesehen. :
- Geburtenregister der letzten 110 Jahre,
- Eheregister der letzten 80 Jahre sowie
- Sterberegister der letzten 30 Jahre.
Bis zum Ablauf der Fristen ist die Ausstellung von Urkunden möglich.
Gebühren:
10,- für die erste Urkunde je Format, 5,- für jede weitere Urkunde des gleichen Formats
Begl. Archiv-Kopien aus Altregistern
Kopien aus Registern, die vor dem o.g. Zeitraum liegen (Geburten älter als 110 Jahre, Eheschließungen älter als 80 Jahre und Sterbefälle älter als 30 Jahre), werden vom Stadtarchiv ausgestellt. Wenden Sie sich bitte in dem Fall an das Stadtarchiv der Stadt Erkelenz (eMail: stadtarchiv@erkelenz.de).
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Voraussetzungen
Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
- die Eltern,
- der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
- die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
- Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Erkelenz