Geburtsurkunde

    Geburt beurkunden

    Sie interessieren sich für die Geburtsurkunde? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Die Geburtsurkunde dient als amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person. Sie können jederzeit bei dem Standesamt, in dessen Bereich Sie geboren wurden, eine Geburtsurkunde anfordern. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat.

    Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:

    • die Vornamen und den Geburtsnamen des Kindes,
    • das Geschlecht des Kindes,
    • Ort und Tag der Geburt,
    • die Vornamen und die Familiennamen der Eltern des Kindes,
    • die rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.

    Sie können die Geburtsurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Geburtsurkunde
    • Internationale Geburtsurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenregister
    • Geburtsurkunde in eingeschränkter Form; darin sind auf Wunsch bestimmte Angaben nicht enthalten: Daten zum Geschlecht, zu den Eltern, zur Religionszugehörigkeit.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0a410ec2e281a06b3a4623c43c52056a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Rurstraße 17

    52428 Jülich

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Geburtsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich die Geburtsurkunde bezieht,
    • die Eltern,
    • der Ehegatte beziehungsweise die Ehegattin oder der Lebenspartner beziehungsweise die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft (Lebenspartnerschaftsgesetz - LPartG),
    • die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie),
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten oder Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbaren Titel).

    Rechtsgrundlage(n)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Jülich

    Als Bezahlfunktionen können Sie sowohl "giropay" als auch die "Zahlung per Kreditkarte mit visa" oder "MasterCard" auswählen. Sollten Ihnen diese Zahlwege nicht zur Verfügung stehen, können Sie das Formular trotzdem entsprechend ausfüllen und die pdf-Datei an standesamt@juelich.de mailen oder per Post übersenden. Sie erhalten dann per Post Ihre Unterlagen und einen entsprechenden Gebührenbescheid, so dass Sie den fälligen Betrag überweisen können.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Jülich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de